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Familienstiftungen Paul Wolfgang Merkel und Werner Zeller
Unsere Familie
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1905 - 1942 (36 Jahre)
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Name |
Ernst Wilhelm ZEHENDER |
Geburt |
11 Mrz 1905 |
Besigheim,Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland,, |
Taufe |
23 Mrz 1905 |
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Geschlecht |
männlich |
Tod |
17 Jan 1942 |
Brandeburg-Görden,,,,, |
Personen-Kennung |
I70492 |
Merkel-Zeller |
Zuletzt bearbeitet am |
4 Okt 2012 |
Vater |
Immanuel Friedrich ZEHENDER, geb. 14 Aug 1864, Besigheim,Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland,, gest. 16 Apr 1916 (Alter 51 Jahre) |
Mutter |
Sofie Friederike SCHWAMM, geb. 08 Jun 1867, Gemmrigheim,,,,, gest. 28 Okt 1905, Besigheim,Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland,, (Alter 38 Jahre) |
Eheschließung |
28 Mrz 1891 |
Gemmrigheim,,,,, |
Familien-Kennung |
F31522 |
Familienblatt | Familientafel |
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Notizen |
- 13. Zehender, Ernst Wilhelm, evangelisch, Hilfsarbeiter, * Besigheim 11.03.1905, ~ 23.03.1905, eingesegnet Gemmrigheim 1918, + Brandenburg-Görden 17.01.1942 standhaft.org Das Beispiel des Ernst Wilhelm Zehender verdeutlicht, daß für manchen Zeugen Jehovas der Konflikt mit der Militärgerichtsbarkeit nicht erst mit Kriegsbeginn seinen Anfang nahm.(33) Zehender wurde 1905 in Besigheim geboren und lebte später in Gemmrigheim, nicht weit von Heilbronn, wo er als Hilfsarbeiter tätig war. Erste Kontakte zu den Bibelforschern hatte er 1930; im Jahre 1932 ließ er sich taufen. Als Zeuge Jehovas verlor er bald darauf seinen Arbeitsplatz und mußte von nun an den Lebensunterhalt für sich und seine Familie mit Gelegenheitsarbeiten bestreiten, bis er 1935 von einer Baufirma eingestellt wurde. Am 5. Februar 1938 wurde er zu einer vierwöchigen Wehrübung zum Pionierbataillon nach Rosenheim einberufen und zwei Tage später verhaftet, weil er es zusammen mit zwei Glaubensbrüdern abgelehnt hatte, der Einberufung Folge zu leisten. Das Gericht des V. Armeekorps verurteilte ihn daraufhin am 29. März wegen »Fahnenflucht« und Gehorsamsverweigerung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr. Da er sich während der Strafverbüßung geweigert hatte, am Exerzierdienst teilzunehmen, verurteilte ihn das Kriegsgericht der 33. Division in Mannheim zu einer weiteren Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die er bis März 1941 verbüßte. In der Zwischenzeit hatte man ihm und seiner Frau das Sorgerecht für die beiden acht und neun Jahre alten Kinder entzogen und für sie die Fürsorgeerziehung angeordnet. Schon am 4. Juni 1941, wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, erhielt Zehender vom Wehrbezirkskommando Stuttgart erneut einen Stellungsbefehl. Zwar folgte er diesmal der Einberufung, weigerte sich aber, die Uniform anzuziehen und eine Waffe in die Hand zu nehmen. Dafür verurteilte ihn der 3. Senat des Reichskriegsgerichts am 10. Dezember 1941 wegen »Zersetzung der Wehrkraft« zum Tode. Das Todesurteil wurde an dem Familienvater, dessen Familie unversorgt zurückblieb, am 17. Januar 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden (34) vollstreckt. (35) oo Gemmrigheim Friederike Zenneg
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Quellen |
- [S126] Margit Stäbler-Nicolai, Stolperstein, (Herausgeber: wARTEsaal - Kultur in Besigheim
Erscheinungsort: Besigheim
Erscheinungsdatum: 9/2012), Zehender.
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