Familienstiftungen Paul Wolfgang Merkel und Werner Zeller
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Ernst Wilhelm ZEHENDER

Ernst Wilhelm ZEHENDER[1]

männlich 1905 - 1942  (36 Jahre)

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  • Name Ernst Wilhelm ZEHENDER 
    Geburt 11 Mrz 1905  Besigheim,Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Taufe 23 Mrz 1905 
    Geschlecht männlich 
    Tod 17 Jan 1942  Brandeburg-Görden,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I70492  Merkel-Zeller
    Zuletzt bearbeitet am 4 Okt 2012 

    Vater Immanuel Friedrich ZEHENDER,   geb. 14 Aug 1864, Besigheim,Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 16 Apr 1916 (Alter 51 Jahre) 
    Mutter Sofie Friederike SCHWAMM,   geb. 08 Jun 1867, Gemmrigheim,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 28 Okt 1905, Besigheim,Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 38 Jahre) 
    Eheschließung 28 Mrz 1891  Gemmrigheim,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F31522  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Gesperrt 
    Zuletzt bearbeitet am 4 Okt 2012 
    Familien-Kennung F31526  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • 13. Zehender, Ernst Wilhelm, evangelisch, Hilfsarbeiter, * Besigheim 11.03.1905, ~ 23.03.1905, eingesegnet Gemmrigheim 1918, + Brandenburg-Görden 17.01.1942 standhaft.org Das Beispiel des Ernst Wilhelm Zehender verdeutlicht, daß für manchen Zeugen Jehovas der Konflikt mit der Militärgerichtsbarkeit nicht erst mit Kriegsbeginn seinen Anfang nahm.(33) Zehender wurde 1905 in Besigheim geboren und lebte später in Gemmrigheim, nicht weit von Heilbronn, wo er als Hilfsarbeiter tätig war. Erste Kontakte zu den Bibelforschern hatte er 1930; im Jahre 1932 ließ er sich taufen. Als Zeuge Jehovas verlor er bald darauf seinen Arbeitsplatz und mußte von nun an den Lebensunterhalt für sich und seine Familie mit Gelegenheitsarbeiten bestreiten, bis er 1935 von einer Baufirma eingestellt wurde. Am 5. Februar 1938 wurde er zu einer vierwöchigen Wehrübung zum Pionierbataillon nach Rosenheim einberufen und zwei Tage später verhaftet, weil er es zusammen mit zwei Glaubensbrüdern abgelehnt hatte, der Einberufung Folge zu leisten. Das Gericht des V. Armeekorps verurteilte ihn daraufhin am 29. März wegen »Fahnenflucht« und Gehorsamsverweigerung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr. Da er sich während der Strafverbüßung geweigert hatte, am Exerzierdienst teilzunehmen, verurteilte ihn das Kriegsgericht der 33. Division in Mannheim zu einer weiteren Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die er bis März 1941 verbüßte. In der Zwischenzeit hatte man ihm und seiner Frau das Sorgerecht für die beiden acht und neun Jahre alten Kinder entzogen und für sie die Fürsorgeerziehung angeordnet. Schon am 4. Juni 1941, wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, erhielt Zehender vom Wehrbezirkskommando Stuttgart erneut einen Stellungsbefehl. Zwar folgte er diesmal der Einberufung, weigerte sich aber, die Uniform anzuziehen und eine Waffe in die Hand zu nehmen. Dafür verurteilte ihn der 3. Senat des Reichskriegsgerichts am 10. Dezember 1941 wegen »Zersetzung der Wehrkraft« zum Tode. Das Todesurteil wurde an dem Familienvater, dessen Familie unversorgt zurückblieb, am 17. Januar 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden (34) vollstreckt. (35) oo Gemmrigheim Friederike Zenneg

  • Quellen 
    1. [S126] Margit Stäbler-Nicolai, Stolperstein, (Herausgeber: wARTEsaal - Kultur in Besigheim Erscheinungsort: Besigheim Erscheinungsdatum: 9/2012), Zehender.