
Familienstiftungen Paul Wolfgang Merkel und Werner Zeller
Unsere Familie

George TOMM[1]

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Name George TOMM Geburt um 1770 Saleske,,,,, Geschlecht männlich Tod 1831 Saleske,,,,, Personen-Kennung I198045 Merkel-Zeller Zuletzt bearbeitet am 5 Jun 2025
Familie Gesperrt Kinder + 1. Joachim TOMM, geb. 1798, Saleske,,,,, Familien-Kennung F86197 Familienblatt | Familientafel Zuletzt bearbeitet am 22 Jul 2025
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Notizen - ? 240 Tomm George, Kaufmann, 1826 wohlhabender Handelsmann, verkaufte Bibeln, Separatist, Freund/Vertrauter des Salesker Gutsherrn v. Below, schrieb 1826 einen Brief an König Friedrich Wilhelm III. (siehe unten),
Wir geben zur Charakterisirung des Verlaufs, den der Separatismus nahm, ein Aktenstück, welches von dem bereits erwähnten Tomm in Saleske verfaßt [siehe unten], und von einer Anzahl Gleichgesinnter unterschrieben, die Reaktion bezeugt, die sich aus den Gemeinden heraus gegen den Tod in der Geistlichkeit anbahnte. Die Erweckten der Parochie Dünnow beschlossen, noch nicht sofort sich von der Kirche zu trennen. Sie wandten sich an Zahn, und dieser ertheilte ihnen den Rath, bei ihrem Pastor auszuharren. Aber als derselbe ihnen geradezu verbot, künftig an den Below'schen Betstunden Theil zu nehmen, da hatte er bald ihr Vertrauen verloren. Sie verklagten ihn beim Consistorio, wurden aber zurückgewiesen. Hierauf schrieben sie abermals an das Consistorium (December 1826). Die Predigt wurde später bei Hendeß gedruckt, von den Behörden confiscirt, aber durch Freunde in Glatz in zweiter Auflage wieder gedruckt [L70, S. 92]. ... Zahn fügt in seinem Bericht an das Consistorium noch hinzu: Hierauf erzählte Tomm noch, was er in seiner Eingabe nicht mit angeführt habe, wie er aus der Kirche gekommen sei und was die Veranlassung gewesen. "Noch lange Zeit als ich schon die Betstunden besuchte ging ich fleißig zur Predigt des Herrn ec. T. ([L128, S. 294, S. 357 Karl Ludwig Todt (1788-01.02.1836)], 1820-1836 Prediger in Dünnow [L36]), wie wohl dieser öfter so lästerlich über die Betstunden und uns predigte, daß seine Zuhörer mehr auf uns sahen als auf sein Wort hörten. Bei einem Kindtaufen-Feste aber unterredete ich mich mit mehreren meiner Bekannten über das wahre Christenthum und bestritt es, daß nicht alle die getauft wären, wenn sie ihren Taufbund wieder gebrochen, selig werden könnten, es sei denn, daß sie durch den heiligen Geist von neuem geboren würden. Wollt ihr dieses nicht glauben, ei! so hinkt wie die Baalspfaffen auf beiden Seiten. Diese Worte hinterbrachte man dem Herrn Prediger und zwar so, als habe ich ihn einen Baalspfaffen gescholten. Darauf ließ er [Pastor Todt [L128, S. 294 ff.] mich zu sich kommen und drohte, mich zu verklagen. Darüber erschrak ich sehr, und nachdem ich ihm gesagt, wie ich ihn gar nicht mit meiner Rede gemeint, bat ich ihn um Vergebung. Allein er war damit nicht zufrieden, sondern forderte mich in der Kirche vor dem Altar in Gegenwart jener Zeugen auf, eine Schrift zu unterschreiben, worin ich das Versprechen abgeben sollte, nie wieder in eine Betstunde zu gehen. Das konnte ich nicht; und nachdem ich ihn nochmals um Vergebung gebeten hatte, schied ich von ihm und ging nicht wieder in unsere Kirche. Denn wie hätte ich nach solchen Vorfällen noch Zutrauen zum Herrn v. T. haben können, zu einem Manne, der sogar den Kindern bei der Einsegnung das Versprechen abforderte, in keine Betstunden zu gehen." [L70, S. 94]. *) Zahn berichtet: „Der alte Vater Tomm, ein im großen Ansehen stehender Freund [v.] Below's in Saleske, der zwei Jahre lang mit mir Umgang hatte, erzählte Vieles aus jener Zeit. Nach seiner Versicherung schwebten in den Localen, wo man sich versammelte, leuchtende Flämmlein, welche die oft spät am Abend erst von Seehof Heimkehrenden begleiteten [L70, S. 166]. Hinweis: Nach [L128 S. 275] machte der „angesehene Konventikelhalter Joachim Tomm“ diese Aussage.
[L137 S. 213, 214] Seit 1821 erschien in den Versammlungen regelmäßig ein Gendarm, der sich in die Haustür stellete und die Namen der anwesenden Personen notierte. Im Laufe der darauffolgenden Woche wurden dann die Teilnehmer an den Verammlungen mit Geldstrafen belegt. Waren sie nicht imstande, diese zu leisten, dann fanden Auspfändungen statt. Wer überhaupt nicht bezahlen konnte, wurde ins Gefängnis geworfen. Es kam so weit, daß von der Regierung zu Cöslin der Gedanke erwogen ward, die Versdammlungen durch Militär auseinanderzusprengen.
[L128 S. 293, 294] Mit der Einsetzung des Pastors Zahns war aber das Bedürfnis nach außerkirchlichen Erbauungsstunden nicht beseitigt, sondern nahm gerade in von Pennekow weiter entfernten Orten zu. Dies missfiel besonders in Saleske dem Landrat von Below, welcher in einem Schreiben vom 27. März 1826 an den Landrat Bilfinger diesen auffordert, solche Zusammenkünfte zu bestrafen: „Ew. Hochwohlgeboren verfehle ich nicht ergebenst anzuzeigen, wie bei dem Schulz Bottke allhier, am 2. Osterfeiertage Abends, wiederum Winkelandachten und polizeiwidrige Zusammenkünfte gehalten sind; weshalb ich mich zur Wohnungdes Schulzen begab, um sofort diese schwärmerischen und verbotenen Andächteleien zu stören. Das Verzeichniß der Malefikanten ist in der Einlage genau zu ersehen, und bitte vorzüglich den Krämer Tom sowohl, der als Prediger aufgetreten war, als auch den Schulzen Bottke der als Polizeiperson verbotene Zusammenkünfte in seinem Hause zuließ, nach aller Strenge des Gesetzes zu bestrafen; indem von solchen fanatischen Köpfen alles nur mögliche Unheil über ruhig gesinnte und friedliche Menschen verbreitet werden kann. 740
[L128 S. 295-297]: Aufgrund der neuen Repressalien wandten sich die Salesker Konventikelbesucher mit folgendem Schreiben direkt an König Friedrich Wilhelm III., unter das sie 62 Unterschriften setzten: „Betrifft die in dem Dorfe Saleske aufs neue beginnende pietistische Conventikel. Allerdurchlauchtigster großmächtigster König Allergnädigster König und Herr! Euer Königlichen Majestät wagen die unterzeichneten getreuen Unterthanen sich mit einer allerunterthänigsten Bittschrift zu nahen: Durch die erbarmende Liebe Gottes sind wir in dem Verlaufe von acht Jahren sämmtlich zu der Erkenntniß des Heils, das in Geiste Jesu unserm Herrn ist geführt worden, und haben von dieser Zeit an gesucht: Gott zu dienen ohne Unterlaß, wozu auch die gemeinschaftliche Erbauung und Gebet wie gegenseitige Erweckung bei einem rechtschaffenen frommen Wandel vor Gott, uns nach dem Worte Gottes, als ein unerläßliches Erforderniß unentbehrlich geworden ist. Durch den Neid und die Anklage mehrerer ungläubiger Irrlehrer, die an lutherischen Kirchen als Prediger angestellt sind, werden wir von den hohen Landesbehörden als eine schädliche Secte angesehen, die Privat - Erbauung uns auf das Strengste untersagt, mit schweren Strafen bedroht, und unter der Versicherung daß es Eurer Majestät ernster Wille sei, ein solches Unwesen, wie man sich ausdrückte auszurotten, sind diese Strafen an einigen von uns schon vollzogen worden. Es ist an mehreren Orten dahin gekommen, daß man uns in unseren Häusern beunruhigt, beim gemeinschaftlichen Gebrauch des Wortes Gottes stört und uns zur Bestrafung angiebt. In dieser bedrängten Lage wenden wir uns, ermuthigt durch die von Eurer Majestät in der, den Königlichen Landen und auch unseren Kirchen huldreichst geschenkten Agende, ausgesprochenen reinen Bekenntnisse unsers heiligen Glaubens, voll Vertrauen zu unsern christlichen Monarchen, als Eines von Gott uns bestellten Pflegers der Gemeinden und Glieder Jesu Christi, und bitten allerunterthänigst um Schutz und um die ungestörte christliche Freiheit, uns gemeinschaftlich erbauen und den dreieinigen Gott zu jeder Zeit und an allen Orten frei öffentlich anbeten loben und danken zu können, wie uns das Wort Gottes gebietet. Dabei wollen wir uns jeder angemessenen Aufsicht und gründlichen Prüfung mit Freuden unterwerfen, indem die reine apostolische Lehre, wie solche in unseren protestantischen Glaubensbekenntnissen enthalten, auch unsere Lehre und unser Glaube ist, und wir aller Ordnung gerne unterthan sein wollen. Um allerhuldreichste gnädigste Erhörung flehen in tiefster Ehrfurcht Eurer Majestät getreueste Unterthanen.
Saleske bei Schlawe den 26. April 1826"
/gez:/ George Tomm Handelsmann, Joachim Tomm Eigenthümer
etc:
/: zusammen 62. Unterschriften:/ 743
Da die Unterschriften mit derjenigen des George Tomm beginnen und von Altenstein ein Antwortschreiben auf diesen Brief an „den Handelsmann Herrn George Tomm und Consorten" richtete, geht daraus hervor, dass dieser der Wortführer des Salesker Konventikels war. Abschrift des Antwortschreibens:
„Sr. Majestät der König haben die bei Allerhöchstdenselben eingereichte Immediatvorstellung vom 26ten April an das unterzeichnete Ministerium mittelst Cabinets Ordre vom 5ten d. M. [Monats] zur Bescheidung abgeben zu lassen geruht. Das Ministerium kann nicht umhin den Bittstellern bemerklich zu machen, daß sie in der gedachten Vorstellung das Sachverhältniß ganz falsch dargestellt haben. Es hat nämlich die Privat-Erbauung innerhalb der zulässigen Grenzen ihnen durchaus nicht erschwert oder verwehrt, oder mit Strafe belegt werden sollen. Letztere treffen nur den Ungehorsam gegen das klare Verbot solcher Versammlungen, welche zum Nachtheil des geordneten Gottesdienstes gereichen, in welchen von Personen, die zum geistlichen Amte weder berufen noch dazu geeignet sind, gottes dienstliche Handlungen vorgenommen wurden und durch welche bei dem Zusammenkommen einer größeren Anzahl von Menschen, zum Theil aus anderen Ortschaften Unordnungen aller Art, früh oder spät herbeigeführt werden. Dies kam umso weniger geduldet werden, da nirgend eine gegründete und mit Thatsachen belegte Beschwerde von Ihnen über die Prediger angebracht worden und hinreichend dafür gesorgt ist, daß Sie bei sehr würdigen Geistlichen den Gottesdienst besuchen können. Der Gebrauch der erneuerten Agende bei dem Gottesdienste, dessen Sie selbst gedenken sichert ihnen eine durchaus würdige und erbauliche Gottesverehrung bei dem Besuch der Kirche da dem Geistlichen keine willkührliche Abweichung von solchen zusteht. Das Ministerium muß Sie demnach ernstlich ermahnen, sich nicht zu verblenden und nicht zum Ungehorsam gegen das was zum Heil der Kirche und zur Aufrechthaltung der Ordnung von jeher fest gehalten worden ist, verführen zu lassen, sondern sich dem geordneten Gottesdienste anzuschließen und Ihren Geistlichen zu vertrauen.
Berlin den 3ten Juni 1826.
Ministerium der Geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten
/gez:/ von Altenstein
An
den Handelsmann Herrn George Tomm und Consorten in Saleske bei Schlawe.“ 744
In einem Brief vom 13.09.1826 wies der Landrat Bilfinger daraufhin, dass am 22. und 27.08.1826 vom Stellvertreter des Salesker Gutsherrn von Below Anzeige gegen den Kaufmann Tomm und den ehemaligen Bürgermeister Bottke erstattet wurde. Beide würden wieder von neuem angefangen, pietistische Konventikel zu halten und hätten dazu zwei bestimmte Tage in der Woche festgesetzt, zu denen sich auch bereits wieder Teilnehmer aus fremden Dörfern einfänden. Bilfinger ermahnte daraufhin Tomm aus Saleske und den Sohn des ehemaligen Bürgermeisters, den Knecht Peter Bottke, welcher in den Versammlungen predigte, die Konventikel einzustellen, was diese jedoch nicht akzeptieren wollten. Da Tomm und Bottke schon einige Male erfolglos (da sie wohlhabend waren) mit Geldstrafen belegt worden waren, wären die nächsten Schritte Gefängnis und andere Strafen gewesen. Deshalb wollte sich Bilfinger der Vermittlung Pastor Zahns bedienen, welcher jedoch nicht nur die genannten Personen, sondern auch das Abhalten von Konventikeln als legitimer Form der Privaterbauung verteidigte. 745
740 Landrat v. Below an Landrat v. Bilfinger, Saleske 27.03.1826 (in GStA PK, I. HA, Rep 77, Tit. 415, Nr. 13 Bd. 2, 26).
743 George Tomm und 61 weitere Bürger an König Friedrich Wilhelm III., Saleske 26.04.1826 (in: GStA PK, I.HA Rep. 89, Nr. 23728, 33 [Abschrift])
744 v. Altenstein an „den Handelsmann Herrn George Tomm und Consorten in Saleske", Berlin 03.06.1826 (in: GStA PK, I.HA Rep. 89, Nr. 23728, 34 [Abschrift]).
745 Schreiben Landrat v. Bilfinger an Bezirksregierung Köslin, Schlawe 13.09.1826 (in: GStA PK, I. HA, Rep 77, Tit. 415, Nr. 13 Bd. 2, 35v-36v).
Bem: [L91] VII. Nachweisung der für verkaufte Bibeln und Neue Testamente eingekommenen Gelder 1824, S. 67 ff.; S. 73: Saleske. Herr G. Tom 26 [Rtlr.] 4 [gr.]
Bem: [L93] V. Verzeichnis der Mitglieder und Wohlthäter und ihrer Gaben für das Jahr 1831. S. 115 ff.; S. 122: Saleske. - (Hr.) Tom 1 [Rtlr.] 15 [gr.] - [Pf.]
Register sämtlicher hirin enthaltende Gemeinden, die jüngst zur separiert evangelisch-lutherischen Gemeinde gehörig sind (1850) [Handschrift].
Darin: Gemeinde Vorsteher die keine Sakramenten verwalten und in Abwesenheit des Ältesten vorlesen und den Gottesdienst leiten. Nach Artikel 3 der Gemeindeordnung.
14. Tomm, Kaufmann in Saleske
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Quellen - [S103] Meininger, Meininger.
- [S103] Meininger, Meininger.