Familienstiftungen Paul Wolfgang Merkel und Werner Zeller
 Unsere Familie

Esther Elisabeth ROSENBERGER

Esther Elisabeth ROSENBERGER[1]

weiblich 1691 - 1748  (~ 56 Jahre)

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  • Name Esther Elisabeth ROSENBERGER 
    Taufe 13 Jan 1691  Goldbach,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht weiblich 
    Tod 03 Jan 1748  Jurlauken,Labiau,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I165701  Merkel-Zeller
    Zuletzt bearbeitet am 13 Feb 2022 

    Vater Johann Georg ROSENBERGER,   geb. 04 Mrz 1658, Königsberg,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 06 Mai 1735, Goldbach,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 77 Jahre) 
    Mutter Katharina VON BECKMANN,   geb. 1665, Königsberg,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 26 Dez 1746, Goldbach,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 81 Jahre) 
    Eheschließung 17 Aug 1688  Königsberg,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F70560  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Christian (Christoph) MICHELAU,   geb. 15 Sep 1672, Jurlauken,Labiau,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 15 Jun 1751, Jurlauken,Labiau,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 78 Jahre) 
    Eheschließung 10 Feb 1712  Goldbach,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Zuletzt bearbeitet am 13 Feb 2022 
    Familien-Kennung F73542  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • Actum Ambt Labiau d 11. Februarii 1745

      Der Ambtsgeschworene Christian Michelau von Gurlaucken, erscheinet vor sich und im Nahmen seiner kranken Ehegattin geb. Rosenbergerin, mit seinen gesamten mündigen 4 Kindern, alß

      1. dem verheyratheten Sohn Christian Ludwich
      2. Charlotta Gottlieb verehel. Schultzin in Assestense Ihres Ehe=Mannes
      3. Johann Theodor, aetatis 24 und
      4. Maria Beata, so noch unverheyrathet, 21 Jahr alt,

      in curatorischer Assestense des Labiauschen Postverwaltern Herrn Rathen im Ambte, und manifestiret ad Protocollum castrense, wie Er, da Er nebst seiner kranken Ehegattin, aus Alter und Unvermögenheit, nicht länger wirtschafften köne, sich genöthiget gesehen, bei ihren Lebzeiten, wegen des Guthes Gurlaucken sowohl wer solches von ihren Kindern Eigenthümlich besitzen solle, als ihrer übrigen Habseeligkeit, so Sie aus der Seegens vollen Hand des großen Gottes überkomen hatten, ihrn gesambten Kinder in Richtigkeit zu setzen, und sich dahero untereinander , was das Guth Gurlaucken betrifft, auff folgende Arth, bis auf Ambtl. Confirmation vergleichen hatten :

      Nehml. es wird dasselbe mit Placidir. und genehmhaltung derer gesambten MitErben , dem Sohn Johann Theodor mit nach specificirten Besatz und Inventarien Stücken alß Völlige Aussaath
      4 Pferde 5 Hüner incl eines Hahns
      2 Kühe 1 alter Wagen
      2 Ochsen 1 Schlitten
      2 Schweine 2 Egden mit eysernen Zinken und
      2 Gänse 1 zuch

      vor 1900 M Eigenthümlich überlassen, wofon derselbe einem Jeden seiner übrigen 3 Geschwistern 600 M anstatt des väterl. und mütterlichen Erbquots heraus giebet, außer der ältesten Schwester Charlotta Gottlieb verehel. Schultzin , welche anstatt dessen, nur 200 M noch heraus bekomt, weiln selbte durch die zwey in der Stadt Labiau situirte und bey ihrer Ausstattung vor 500 M zum EigenthümlichenBesitz angenommene Häuser, bis auf soviel, bereits abgefunden worden, die alte Eltern behalten sich hergegen ad dies vitae folgendes Außgeding zu ihrem Unterhalt von dem Johann Theodor als dem Besitzer des Guthes vor alß Freyes Obdach, und zwar die Stube und Camer im Wohn Hause Glückshöffen werts. Die drey Inst Häuser, worin der Mertsz, Orthlich und Weitmann wohnet, mit allem dabey befindlichen Acker und Wiesen dann jährlich
      10 Schfl Korn 4 Schfl Haber
      6 Schfl Gerst 1 fett Schwein wie nicht minder
      2 Schfl Erbsen 2 Pferde und 2 Kühe frey
      mit Futter und Weyde zu unterhalten und jährl.

      jährlich 1 Achtel Holtz gratis hauen und ausführen zu lassen, und ein freyes Begräbniß beyden Eltern nach ihrem erfolgten Tode, ohne das allergeringste solcherhalb denen übrigen MitErben anzunehmen, wogegen derselbe alles vorher Specificirte und was nur die todte Hand beyder Eltern nach ihrem Absterben nachlassen wird , allein erben und nicht das allergeringste als vun seinen übrigen Mitgeschwister herausgeben soll. Und da wegen derer übrigen Effecten und Mobilien, an Kupffer, Zinn und andern Gerätschafften die gesambte Erbe sich gleichfalß miteinander vergleichen und alles vorrätig gewesen unter sich in natura vertheilet hatten, davon Jeder von denen 4 Erben einen goldenen Ring von 2 Dukaten schwer, außer dem Johann Theodor, welcher wegen Ermangelung des 4ten goldenen Ringes , anstatt dessen einen silbernen Becher von gleichem und nicht mehreren Werth bekommen, item jedem Kind annoch
      3 Stück Rind=Vieh,
      2 Pferde und
      2 Lehn=Stühle zugefallen.

      Mithin sich solcherwegen sowohl alß ratione der Betten und des Leinens völlig vergleichen, und ein Jeder das Seinige an sich genomen hatten, nur der jüngsten Schwester Maria Beata wird annoch vom Besitzer des Guthes Johann ….

      Weitere Seiten des Erbvertrages sind nicht überliefert.

  • Quellen 
    1. [S23] Schwinghammer, Frank, Schwinghammer.