Familienstiftungen Paul Wolfgang Merkel und Werner Zeller
 Unsere Familie

forestarius Otto I. COLER, gen. Forstmeister

forestarius Otto I. COLER, gen. Forstmeister

männlich

Angaben zur Person    |    Notizen    |    Alles    |    PDF

  • Name Otto I. COLER 
    Titel forestarius 
    Suffix gen. Forstmeister 
    Geschlecht männlich 
    Personen-Kennung I16206  Merkel-Zeller
    Zuletzt bearbeitet am 17 Mai 2017 

    Kinder 
     1. Otto II. COLER, gen. Forstmeister   gest. 1311 1324
    Zuletzt bearbeitet am 5 Mrz 2005 
    Familien-Kennung F6692  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • A. Scharr, Die Nürnberger Reichsforstmeisterfamilie WALDSTROMER bis 1400 und Beiträge zur älteren Genealogie der Familien FORSTMEISTER und STROMER VON REICHENBACH; S. 1-41 (Kopie in E. Merkel, FRÜHE AHNEN):
      16206/6157/11498
      Kopie bei Aufzeichnungen von EDUARD MERKEL (IV-10.03.07) über frühe Merkel-Vorfahren (alphabetisch geordnet);
      eingescannt, Fußnoten in Text eingefügt und ins Ahnenprogramm eingefügt von Eberhard Brick (2005)

      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer, S. 1

      DIE NÜRNBERGER REICHSFORSTMEISTERFAMILIE WALDSTROMER BIS 1400 UND BEITRÄGE ZUR ÄLTEREN GENEALOGIE DER FAMILIEN FORSTMEISTER UND STROMER VON REICHENBACH
      Von Adalbert Scharr

      DIE REICHSWÄLDER BEI NÜRNBERG

      In der Umgebung von Nürnberg liegt zu beiden Seiten der Pegnitz ein umfangreiches Waldgebiet, das dem Reich gehörte. Dem König allein standen die mit dem Wald verbundenen Rechte zu: Die Waldmahd, alles Holz, die Steinbrüche, die Glas- und Tonerdeerzeugung, die Weiher, die hohe und niedere Jagd, der Vogelfang, die Fischwirtschaft, die Bienenpflege (Zeidelweide), die Viehweide (besonders Schafe und Schweine), die Pech-Harzgewinnung usw. Der König nutzte die Forstrechte (Waldnutzung) als einnahmebringende Hoheitsrechte aus und vergab sie als rechte oder Dienstlehen [1 Johannes Bischoff, Die Zeidelhuben und Bienenpflege im Sebalder Reichswald. in JffL (vgl. Anm. 5) 16/1956, S. 39. ] Nach den beiden Hauptpfarreien Nürnbergs wird der nördlich der Pegnitz gelegene der Sebalder Reichswald, der südlich der Pegnitz gelegene der Lorenzer Reichswald genannt. Sie standen, soweit urkundlich sichtbar, längere Zeit in keinem verwaltungsmäßigen Zusammenhang und jeder dieser beiden Wälder hat daher seine eigene Geschichte [2 Karl Theodor von Eheberg, Die Reichswälder bei Nürnberg bis zum Anfang der Neuzeit. Würzburg 1914 (Neujahrsbl., hrsg. v. d. Ges. f. Fränk. Gesch., IX. Heft).].

      DER SEBALDER REICHSWALD
      Im Zusammenhang mit der Stiftung des Bistums Bamberg am 1. 11. 1007 stattet Kaiser Heinrich II (1002-1024) es mit umfangreichem Grundbesitz aus, so u. a. in Augsburg am 13. 11. 1021 zu seinem Seelenheil mit dem Forst zwischen der (Erlanger) Schwabach und der Pegnitz sowie mit dem Königshof (Herzogen-)Aurach, zu dem der Forst gehörte, mit den Dörfern Gründlach, Walkersbrunn, Eltersdorf und Herpersdorf im Nordgau, die dabei ausdrücklich als unter bayerischem Recht stehend bezeichnet werden [3 Nürnberger Urkundenbuch (= NUB). Lfg. 1-5. Nürnberg 1951-1959, bearb. Vom Stadtarchiv Nürnberg.] [4 Hanns Hubert Hofmann, Nürnberg, Gründung und Frühgeschichte, in JffL 10/1950, S. 10 ff.]. Dieser Forst nördlich der Pegnitz, später als Sebalder Reichswald bezeichnet, umfaßt rund 12000 ha Fläche. Der Forst blieb nur eine gewisse Zeit im Besitz des Bistums
      MVGN 52 (1963164) Scharr, Waldstromer, S. 2
      Bamberg [5 Bamberg kam nicht sofort in den Besitz des Forstes, da er noch an Frau Irmengard als Leibgeding vergeben war (NUB 5 und Anm. 1); nachdem Frau Irmengard ihn freigegeben hatte, überweist Bischof Eberhard I. von Bamberg zwischen 1024 und 1040 den Forst mit dem Hof Aurach dem Domkapitel (NUB 5). Es wird vermutet, daß er um 1055 wieder das Reich gezogen wurde und 1062 von der Wiedergutmachung" ausgenommen wurde JffL (- Jahrbuch für fränkische Landesforschung, hersg. v. Inst. f. fränk. Landesforschung an d. Universität Erlangen, Kallmünz/Opf. Bd. 16, S. 44).], denn Kaiser Heinrich 111. (1039-1056) zog früher verschenktes Königsgut aus macht- und siedlungspolitischen Gründen wieder an sich und ordnete es neu. Bamberg wurde hierfür im Jahre 1069 von Kaiser Heinrich IV. (1056-1106, Sohn Heinrich 111.) mit dem Wildbann (Jagd- und Siedlungs­hoheit) über den Forchheimer Forst entschädigt [6 ) JffL 16 S. 43 und 44.]
      Der nördliche Reichswald bei Nürnberg gehört danach bis 1273 zum Königsgut in Nürnberg. Als König Rudolf in Aachen am 25. 10. 1273 Burggraf Friedrich mit der Burggrafschaft Nürnberg erblich belehnt, wird hierin auch der nördliche Reichswald einbezogen [7 ) NUB 461. ]. Bei einer Erneuerung dieser Belehnung durch König Rudolf in Schwäbisch Gmünd am 4. 9. 1281 wird der Reichswald durch die Angabe: auf der Burgseite in der Bamberger Diözese genauer bestimmt. außerdem wird dem Burggrafen das Recht zuerkannt, Förster einzusetzen (officium foresti ab illa parte pontis versus Gastrum diocesis Babenbergensis cum omnibus attinenciis suis ed quod ibidem forestarium possit ponere seu locare) [8 NUB 658.]. Bei den Burggrafen verbleibt der Sebalder Reichswald bis zum Jahre 1427 im Bereich des von ihnen geschaffenen Amtes Heroldsberg. Am 26. 6. 1427 verkauft Markgraf Friedrich in seiner Eigenschaft als Burggraf an die Stadt Nürnberg alle seine Rechte am Wald bei Nürnberg „auf dem Lande und der Seiten Sant Sebalds Pfarr gelegen" mit dem Schafhof, Forstgericht, Erbförstern, Forstrechten, Zeidlern, Zeidelgütern usw., ausgenommen den Wildbann sowie die Lehen, das Geleit und die Waldrechte seiner markgräflichen Untertanen. Der Stadt erlaubt König Sigmund am 14. 12. 1428. über den vom Burggrafen erkauften Sebalder Reichswald einen Amtmann zu setzen, der den Förstern und Zeidlern dieses Waldes ihre Lehen verleihen soll [9 ) JffL 16 S. 51 und 52.].
      Anfänglich bestanden im Sebalder Reichswald 6 Forsthuben und entsprechende Erbförstereien, die später fast alle geteilt wurden. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts waren 10 Erbförstereien vorhanden, von denen Rückersdorf und Erlenstegen als ganze Forsthuben galten, die restlichen waren geteilt: Kraftshof und Neunhof, Tennenlohe und Buckenhof, Kalchreuth und Käswasser, Kleingeschaidt und Günthersbühl [10 Eheberg S. 45, D S. 107].
      MVGN 52 (1963/64) Scharr. Waldstromer, S. 3
      DER LORENZER REICHSWALD

      Der südlich der Pegnitz gelegene Reichswald wird nach der südlichen Hauptpfarrei Nürnbergs der Lorenzer Reichswald genannt. Mit 17300 ha ist er fast um die Hälfte größer als der Sebalder Reichswald [11 Eheberg S. 1 und 4.]. Im Gegensatz zu der wechselvollen Geschichte des Sebalder Reichswaldes bleibt der Lorenzer Reichswald längere Zeit unmittelbares Reichsgut. Soweit erkennbar, gehörte die Aufsicht und Pflege des Reichswaldes wie überhaupt die Verwaltung des gesamten Reichsbesitzes in Nürnberg und Umgebung zu den Aufgaben des Reichsbutiglers in Nürnberg, der seit etwa 1200 urkundlich auftritt [12 Gerhard Pfeiffer, Studien zur Geschichte der Pfalz Nürnberg, in WL 19/1959, S. 310 und 311, und Heinz Dannenbauer. Die Entstehung des Territoriums der Reichsstadt Nürnberg. Stuttgart 1928. S. 77-83.]. [12a Auch bei Dannenbauer S. 108]. Bei dem Umfang des Lorenzer Reichswaldes und seiner lebenswichtigen Bedeutung für die Stadt Nürnberg, die eingeforsteten Gemeinden, den Deutschorden, die Klöster und Spitäler werden vom König spätestens um 1230/40 zwei Forstmeister für den Lorenzer Reichswald als königliche Amtleute eingesetzt, deren Rechte und Aufgaben erst aus späteren Urkunden ersichtlich werden. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben stützen sich diese auf anfangs 6 Erbförstereien, die 1294 sämtlich geteilt waren. Nach dem Waldstromer-Waldbuch sitzen 2 Erbförster in der Hut Reichelsdorf, davon 1 mit Sitz in Eibach, 2 in Schwarzenlohe, 2 in Affalterbach, 2 in Ungelstetten, 2 in Renzenhof, davon 1 in Haimendorf, und 2 in Zerzabelshof.
      An dieser Stelle werden nur allgemeine Angaben über die Regelungen im Lorenzer Reichswald gemacht, während Einzelangaben bei den Reichsforstmeistern Waldstromer gebracht werden. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts ist ein besonderes Interesse des Königs, des Burggrafen und der Stadt am Lorenzer Wald festzustellen, wohl aus dem Grunde, weil die forstlichen Verhältnisse sich durch die Ansprüche der vielen Berechtigten zu sehr verschlechtert hatten. So kommt am 28. 6. 1294 Burggraf Friedrich in die Stadt und stellt durch eidliche Befragung der Ratsherren, Schöffen, des Waldstromers, des Forstmeisters und aller Förster, „die zwischen Nuremberg und Altdorf sitzent umb den walt" fest, welche Rechte die Stadt und ihre Umgegend an dem Lorenzer Reichswald haben. Die daraufhin aufgestellte „Kundschaft" ist die älteste Waldordnung für den Lorenzer Reichswald, die bisher bekannt wurde. Neben der Festsetzung der Abgaben an den Waldstromer, den Forstmeister und die Förster sowie den Rechten der letzteren handelt es sich um Regelungen bei Bränden in der Stadt, bei Verkäufen von Häusern im Waldgebiet, für die Durchführung der Aufsicht durch den Forstmeister, für die Pfändung bei unrechtmäßiger Holzentnahme, für das Sammeln von Bucheckern, für die Schweinemast mit Eicheln und den Verkauf von Schweinen, für die abgabenfreie Entnahme von Holz für die Befestigung der Stadt und zum Hausbau für die Förster, über die Zollfreiheit der Förster und über die Abgabenfreiheit des Zöllners bei Holz für den Bau von Brücken und Stegen; außerdem wird festgelegt, daß weder der
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer, S. 4
      Forstmeister noch die Förster eine Armbrust im Wald führen dürfen [13 NUB 868.]. König Adolf bestimmt in Rothenburg am 6. 8. 1294, daß Grundstücke, die von alters her oder von Rechts wegen als Nürung (Neureut) und Fürreut (nach der Rodung des Waldes landwirtschaftlich genutzte, an und außerhalb der Waldgrenze liegende, dem Reich lehenbare oder gehörige Grundstücke) [14 JffL 16 S. 81.] festgelegt sind, der Allgemeinheit dienen sollen [15 NUB 870.]
      Im Jahre 1310 verfügt König Heinrich VII. (v. Luxemburg, 1308-1313), daß derjenige Waldstromer, der jeweils das Forstmeisteramt verwaltet, Otto Forstmeister sowie die Forst- und Zeidelmeister der Stadt Nürnberg jährlich einen Eid schwören sollen, den Wald wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen und alle Schäden hintanzuhalten [16 Eheberg S. 51 und Dannenbauer S. 111. ]. Am 30. 3. 1331 bestimmt Kaiser Ludwig, daß alle Amtleute (für den Lorenzer Reichswald Waldstromer und Forstmeister, für den Sebalder Reichswald der Amtmann von Heroldsberg). Förster und Zeidler zu beiden Seiten der Pegnitz einmal im Jahr auf Aufforderung des Rates vor diesem erscheinen und schwören, alles zu halten, was dieser beschlossen habe und was dem Reich und der Stadt gut sei und nütze [17 Erst Mummenhoff, Altnürnberg, Bamberg 1390, S. 58 (Bayer. Bibliothek, 22. Bd.) und Dannenbauer S. 111.]. Während K. Th. von Eheberg in seinem Buch über die Reichswälder bei Nürnberg [17a Eheberg, dem weitere Einzelheiten entnommen werden können, ebenso aus Dannenbauer ], dem weitere Einzelheiten entnommen werden können, als Anlage das Lorenzer Waldbuch von 1425 veröffentlicht hat, ist vor Jahren im Stadtarchiv das „Ordnungsbuch der Waldstromer über den Lorenzer Forst" von 1385 im Original gefunden worden. Dadurch liegt nunmehr ein aufschlußreiches Mittelglied zwischen der Waldordnung von 1294 und dem Waldbuch von 1425 vor, dessen kritische Herausgabe sehr wünschenswert wäre [17b Werner Schultheiß in der Nürnberger Zeitung vom 21. 12. 1954.].
      DIE FORSTMEISTER DES LORENZER REICHSWALDES
      Für den Lorenzer Reichswald bestanden zwei unmittelbare, erbliche Reichsämter. Das eine hatten die Waldstromer inne, die sich zunehmend als oberste Forstmeister bezeichnen oder so bezeichnet werden. Sie werden im Hauptteil dieser Darstellung behandelt. Mit dem anderen Reichsamt war die Familie Forstmeister belehnt, aber ihre Einkünfte und Rechte waren wesentlich geringer als die der Waldstromer: ihre Hauptaufgabe bestand in der Zuweisung des Bau- und Brennholzes, an dem Gericht der Waldstromer über die Förster usw, hatten sie keinen Anteil [18 Eheberg S. 16.]. Zur Abrundung des Bildes sei ihre Geschichte ebenfalls bis zum Jahre 1400 hier kurz angeführt.
      MVGN 52 (1963/64) Scharr. Waldstromer, S. 5
      DIE FAMILIE FORSTMEISTER
      Bisher wurden die Forstmeister als Koler gen. Forstmeister bezeichnet. Sie treten aber in Urkunden bis 1343, abgesehen von der Urkunde vom 29. 5. 1309, und auch noch später nur mit der zum Familiennamen gewordenen Amtsbezeichnung Forstmeister auf, wobei als Leitname Otto hervortritt. Sie sind zweifellos wie die Waldstromer Angehörige einer Ministerialenfamilie. Bereits 1243 wird OTTO I. Forstmeister (forestarius) in einer in Engelthal. Lkr. Hersbruck, ausgestellten Urkunde über die Schenkung des Gutes Swina (= Engelthal) an Kloster Engelthal durch Ulrich v. Königstein als Zeuge genannt neben dem Butigler Marquard (1240-1243), nach seinem Siegel wohl aus der Familie v. Neumarkt, oder Muffel oder Weigel, die das gleiche Wappen führten [19 NUB 300 Anm. 1. Gerhard Hirschmann in Mitteilungen d. Vereins f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 41/1950 S. 287 bis 290.], Bruno de Norinberc (sicher = v, Immeldorf, Lkr. Ansbach. 1240 bis 1273, 1240 Sohn Reimars, 1200 Amtmann von Mögeldorf, 1213 Provisor (Butigler) von Nürnberg [20 Fr. Schnelbögl in MVGN 39/1941 S. 259 bis 262.], Marquard v. Braunsbach, Lkr. Fürth (1242-1261, Ritter), dem Schultheiß von Nürnberg Berthold Isolt gen. Propst (+ vor 14. 1. 1286, 1240-1272, 1240, 1243, 1258-65 Schultheiß, oo Leukardis, 1289 Witwe) u, a. [21 NUB 317 A.]. Ulrich v. Königstein (Lkr. Sulzbach-Rosenberg), 1229 bis 1252, Reichsministeriale und Landrichter in Nürnberg, oo A., 1243 [22 NUB 308], hatte 1240 das Kloster Engelthal gegründet [23.. Gustav Voit. Geschichte des Klosters Engelthal, phil. Diss. Erlangen 1958.]. Otto I. tritt noch einmal als Otto forestarius unter den Zeugen einer in Nürnberg am 31. 3. 1251 ausgestellten Urkunde auf über einen vor Friedrich v. Scheinfeld geschlossenen Vergleich zwischen den Rittern Conrad Behaim sowie Conrad Heider und dem Kloster Heilsbronn über den Hof Neuses, wobei zu beachten ist, daß er hinter den Bürgern Nürnbergs, nicht aber unter diesen aufgeführt ist, weil er als Inhaber eines unmittelbaren Reichsamtes genau wie die Waldstromer nicht Bürger Nürnbergs sein konnte [24 NUB 341.].
      Als Sohn Otto I. Forstmeister ist OTTO II. anzusehen, der von 1288 bis 1311 vorkommt und mit Adelheid Esler, + 1327, 12. 7. 1309 urkundlich, verheiratet ist [25 Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es noch nicht vollständig ist, sind die Abschriften der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dient (NUB (Ms)).], einer Tochter des Schultheißen Conrad Esler (1286-1319, 1290-1316 Schultheiß in Nürnberg) und der Anna Pfinzing, Tochter des Schultheißen Berthold I. Pfinzing, 1281-1322, 1281-1288 Schultheiß, oo Geuda Holzschuher. Otto II. wird erstmals genannt als Zeuge in einer Urkunde des Ritten Conrad v. Kornburg (ehemals Butigler in Nürnberg) vom 4. 6. 1288 über eine Schenkung seines verstorbenen Vaters Conrad, der ebenfalls Butigler war, nämlich des Weges und Pfades zwischen den Juden(häusern)
      MVGN 52 (1963164) Scharr, Waldstromer, S. 6
      und der Badstube bis zur Pegnitz an die Minoriten in Nürnberg [26 NUB 762. ]. In Weißenburg am 25. 10. 1289 überträgt Kaiser Rudolf das Forstamt (officium foresti nostri) in Nürnberg dem Otto (II.) gen. Forstmeister und allen seinen Erben (fideli nostro diletto ac omnibus suis heredibus) mit allen Zubehörungen zu Lehen, wie es schon seine Vorfahren gehabt haben; sein Gerichtsstand ist nur vor dem Butigler in Nürnberg. Er soll mit den für das Amt notwendigen Knechten den Wald hegen und an allen Stellen pfänden, wo er sieht, daß der Wald nicht gebührend gerodet wird und niemand darf ohne seine Anweisung roden [27 NUB 783.]. Seine Hauptaufgaben als Forstmeister sind hiernach die Zuweisung des Bauholzes und die Aufsicht über Umfang und Rechtmäßigkeit des Holzschlagens. Die vorstehende Urkunde wird von Kaiser Adolf in Nürnberg am 6. 9. 1294 bestätigt [28 NUB 880.]. Am 28. 6. 1294 nimmt Otto II. mit Conrad II. Waldstromer und anderen an der Verhandlung vor Burggraf Friedrich wegen der Rechte der Stadt und Umgegend am Lorenzer Reichswald teil [29 NUB 868.] (siehe vorher bei Lorenzer Reichswald). In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg unter Vorsitz des Landrichters und Butiglers Rüdiger v. Brand vom 4.-10. 11. 1296 über den Streit des Reichen Heinrich (Heinrich I. Groß, * um 1240, + 1317, gen. der Reiche, oo 1. Sophie v. Vestenberg, oo 2. Gisela Esler, + nach 1339; aus der ersten Ehe stammt der Schultheiß und Spitalstifter Conrad Groß) mit Otto II. wegen des Wertes von 6 Sümer Korns wird vom Besitz Otto II. folgender Teil erwähnt: Der Galgenhof (heute Stadt Nürnberg, damals vor dem Frauentor) mit Äckern, weitere „Aecker vor dem Holz und die Hofstätte an der Ziegelgasse [30 NUB 909. ]. Auf die Bitte Otto II. vidimieren am 16. 7. 1298 Jacob, Abt von St. Egidien in Nürnberg, und Bruder Berthold, Prior des Predigerordens, die Urkunden Kaiser Rudolfs vom 25. 10. 1239 und Kaiser Adolfs vom 6. 9. 1294 [31 NUB 944.]. In Heilsbronn am 3. 10. 1298 bestätigt Kaiser Albert in üblicher Weise Otto II. im Forstmeisteramt [32 NUB 953] und am 29. 5. 1309 wiederholt König Heinrich VII. (v. Luxemburg, 1308-1313) diese Bestätigung, wobei Otto II. erstmals Otto Koler genannt wird mit dem Zusatz Schwiegersohn des Conrad Esler, Schultheiß (generi providi viri Cunradi dicti Eseler, sculteti nostri) [25 Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es noch nicht vollständig ist, sind die Abschriften der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dient (NUB (Ms)).], [32a Ulman Stromers „Püchel von meim gesiecht und von abentewr', hrsg. v. Karl Hegel in „Die Chroniken der deutschen Städte", Bd. 1, Leipzig 1862. S. 73, Z. 21-26 gibt an, er sei mit einer Tochter des Rüdiger Esler (Bruder des Cunrad) verheiratet. (Hegel).]. Er tritt dann noch am 1. 9. 1311 als Aussteller einer Urkunde auf, durch die er den Gebrüdern Heinrich und Leupold Weiß in Altenthann sein Lehen daselbst, worauf bisher Conrad Weiß saß, und ein zugehöriges Zehntlein verleiht [ 25.. Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es noch nicht vollständig ist, sind die Abschriften der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dient (NUB (Ms)).]. Da die nächste Erwähnung eines Otto Forstmeister erst im Jahre 1324 erfolgt, kann angenommen werden, daß Otto II. zwischen 1311 und 1324 verstorben ist.
      MVGN 52 (1963164) Scharr, Waldstromer, S. 7

      Otto II. Sohn ist OTTO III. Am 28. 5. 1324 erteilt der Landrichter Johann v. Vestenberg (1308-1332) einen Gerichtsbrief, daß Friedrich Koler von Kadolzburg und dessen Vetter Otto (III) Forstmeister mit Zeugnis der Schöffen Werner (II) Grundherr (1296-1325, oo 1289 Kunigunde Holzschuher, Tochter des Heinrich oo Maria Ebner; Werner ist Sohn Werner I, 1265-73, oo ? Kunigunda Türbrech, + vor 1289; diese Ehe ist fraglich, da die Urkunde NUB 778 auch andere Auslegungen zuläßt) und Erkenbrecht Koler (4. 5. 1345 tot, 1307-1341, 1311 Schultheiß, ab 1315 Schöffe, 1325 und 1326 burggräflicher Amtmann, oo Gerhaus Pfinzing (1335 Gerdraut), 1345 Witwe, 1360) erklären, daß ihnen ihr Bruder und Vetter Markart Koler seinen Lehenhof in Wintersdorf, Lkr. Fürth, vermacht hat [25 s.o.]. Wahrscheinlich sind Friedrich und Markart Koler Söhne eines Hermann Koler in Wintersdorf, 1290-1307; die Verwandtschaftsbezeichnung Vetter ist hier wohl weit auszulegen. Im Forstamt wird Otto III. von Kaiser Ludwig am 29. 5. 1325 und am 12. 2. 1328 bestätigt [25 s.o.}. In Windsheim, Lkr. Uffenheim, bekennen am 16. 12. 1325 die Pfleger des Spitals außerhalb der Mauern daselbst, daß ein Streit zwischen ihnen und dem ehrsamen Mann Otto (III.) Forstmeister in Nürnberg und dessen Ehefrau Elsbeth über die Be- und Entsetzung folgender Spitalgüter besteht: Je 1 Hube zu Ickelheim und Sondheim, das Gut in Hohpuch und das Gut, das Schuhelin von Buchheim innehat; den Streit haben sie an Albrecht v. Leonrod, Richter zu Windsheim, den Coler, Ritter, Burkhart v. Lehrberg und Markel Kremer, Bürger in Windsheim, herangetragen. Als Ergebnis wird festgelegt: „Die Forstmeisterinne" (Elsbeth oo Otto III.) soll die genannten Güter zusammen mit den Spitalpflegern be- und entsetzen; nach ihrem Tode sollen die Nutzungen, die sie jetzt genießt, zur Hälfte an das Spital und zur anderen Hälfte durch sie vermacht werden, an wen sie wolle, der dann mit den Gütern nichts zu schaffen habe, sondern auf die Gülten zugunsten des Spitals warten müsse; nach dessen Tod sollen die Güter ledig und freies Eigentum des Spitals werden [33 Werner Schultheiß, Urkundenbuch der Stadt Windsheim 742-1400, Würzburg 1963, Nr. 108. Otto III. Forstmeister ist nach der in Windsheim am 16. 12. 1325 ausgestellten Urkunde mit Elsbeth verheiratet. Nun bestätigt am 24. 11. 1318 Bischof Gottfried (v. Hohenlohe, + 4. 9. 1322) von Würzburg auf Bitten der Bürger von Windsheim, daß ihr verstorbener Mitbürger Conrad gen. Forstet dortselbst ein Spital samt Kapelle zu Ehren des Heiligen Geistes gestiftet hat (UB Windsheim Nr. 87). Es kann angenommen werden, daß die in der Urkunde vom 16. 12. 1325 genannten Güter zur Erstausstattung der Stiftung gehörten und von Conrad Forster stammten. Demnach könnte Elsbeth Forstmeister eine Tochter des Spitalstifters sein. Conrad Forster (Förster) ist von 1307-1317 nachweisbar, gehörte wohl dem Rat der Stadt an und ist vor dem 24. 11. 1318 verstorben. Seine Frau dürfte eine Tochter des Heinrich Hofmann sein, 1308-1313 Bürger und wohl ebenfalls Ratsherr in Windsheim, da in der Urkunde vom 7. 6. 1313 als Zeugen Heinrich Hofmann und ... Forster, sein Eidam, aufgeführt werden und aus dieser Zeit kein anderer Angehöriger der Familie Forster bekannt geworden ist (UB Windsheim Nr. 55, 56, 64, 66, 67, 70 und 79).]. Am 8. 2. 1337 setzt Kaiser Ludwig die Abgaben fest, die Otto III. und alle Förster von den Köhlern nehmen sollen [25..s.o.]. Der Schultheiß Conrad Groß stellt am 25. 2. 1339 einen Gerichtsbrief aus, daß Otto III. Forstmeister dem Kloster Engelthal den Zehnt über 3 Dörfer Kucha, Lkr. Hersbruck, den er von Hermann v. Forchheim und zwei
      MVGN 52 (1963164) Scharr, Waldstromer, S. 8

      Katzwangern gekauft hat, gegeben hat [25..s.o.]. Am 6. 5. 1343 überläßt der St. Klaraorden in Nürnberg seine Hofstatt hinter St. Lorenz bei der Mauer dem Ott dem Koler, Forstmeister in Nürnberg [34.. Regesta sive rerum Boicarum Autographa. München 1838 (Reg. Boica) VII. S. 368], und am 16. 7. 1343 bestätigt Burggraf Albrecht, daß der Jude Nathan von Gräfenberg gegen Otto Forstmeister durch Gerichtsurteil 35 lb. hl. „erlangt" hat [25..s.o.]. Schultheiß Conrad Groß und die Schöffen beurkunden am 4. 5. 1345, daß Frau Gerhaus, Erkenbrecht Kolers Witwe, im Einverständnis mit Otto Forstmeister und den anderen Testamentsvormündern ihres Ehegatten dem Kloster Engelthal eine Eigenwiese gen. die Colerin, unterhalb des Weihers in Henfenfeld, Lkr. Hersbruck. übereignet hat [25..s.o.]. Zusammen mit den Waldstromern erhält Otto III. von Kaiser Karl IV. am 31. 10. 1347 eine größere Anzahl Fürreuten als Entschädigung für die Einnahmeminderung infolge der Aufhebung der Kohlenrechte usw. [25..s.o.]. Ebenfalls mit den Waldstromern wird Otto III. von Karl IV. am 17. 6. 1348 seines Amtes und seiner Lehen enthoben und am 13. 4. 1350 wieder in diese eingesetzt [25..s.o.]. Otto III. soll nach Biedermann Tafel 600 am 11. 4. 1351 gestorben und im Kreuzgang des Barfüßerklosters begraben sein; gegen diese Angabe bestehen keine Bedenken.
      Nach der vorstehend angeführten Urkunde vom 16. 12. 1325 [33 Werner Schultheiß, Urkundenbuch der Stadt Windsheim 742-1400, Würzburg 1963, Nr. 108. Otto III. Forstmeister ist nach der in Windsheim am 16. 12. 1325 ausgestellten Urkunde mit Elsbeth verheiratet. Nun bestätigt am 24. 11. 1318 Bischof Gottfried (v. Hohenlohe, + 4. 9. 1322) von Würzburg auf Bitten der Bürger von Windsheim, daß ihr verstorbener Mitbürger Conrad gen. Forstet dortselbst ein Spital samt Kapelle zu Ehren des Heiligen Geistes gestiftet hat (UB Windsheim Nr. 87). Es kann angenommen werden, daß die in der Urkunde vom 16. 12. 1325 genannten Güter zur Erstausstattung der Stiftung gehörten und von Conrad Forster stammten. Demnach könnte Elsbeth Forstmeister eine Tochter des Spitalstifters sein. Conrad Forster (Förster) ist von 1307-1317 nachweisbar, gehörte wohl dem Rat der Stadt an und ist vor dem 24. 11. 1318 verstorben. Seine Frau dürfte eine Tochter des Heinrich Hofmann sein, 1308-1313 Bürger und wohl ebenfalls Ratsherr in Windsheim, da in der Urkunde vom 7. 6. 1313 als Zeugen Heinrich Hofmann und ... Forster, sein Eidam, aufgeführt werden und aus dieser Zeit kein anderer Angehöriger der Familie Forster bekannt geworden ist (UB Windsheim Nr. 55, 56, 64, 66, 67, 70 und 79).]. in Windsheim ist Otto III. mit Elsbeth verheiratet. Sie muß nach einiger Zeit gestorben sein und er ein zweites Mal geheiratet haben, denn in seinem Todesjahr 1351 wurde „Peters(e) relicta Ottonis Vorstmeister", in Nürnberg eingebürgert, und zwar unter Bürgschaft der Schwiegersöhne des Otto III. Peter I. Stromer und Jacob Haller [34a Staatsarchiv Nürnberg, Neubürgerbuch III (Abschrift), 1335-1448, ASTB 298 (Hinweis von Dr. Wolfgang v. Stromer]. Dies ist zugleich ein weiterer Beweis dafür, daß die Angehörigen der Familie Forstmeister keine Bürger Nürnbergs waren. Die Einbürgerung erfolgte nach dem Tode des Inhabers des Forstmeisteramtes nur für seine Witwe, die durch ihre Ehe das Bürgerrecht gehabt hätte, wenn ihr Mann Bürger gewesen wäre. Die Witwe Peterse des Otto III. Forstmeister erscheint dann noch in einer Urkunde vom 9. 11. 1354, in der bestätigt wird, daß Peter I. Stromer und seine Ehefrau Margarete, Otto Forstmeisters Tochter, einen Hof in Oberasbach, Lkr. Fürth, von dem nun verstorbenen Otto Forstmeister zu seinen Lebzeiten mit Zustimmung seiner Ehefrau Peterse geerbt haben [34b Tucherarchiv in Simmelsdorf, Lkr. Lauf, Urkunde Nr. 513/639]. Vielleicht ist Peterse eine geborene von Bechthal, Lkr. Weißenburg (Pechtal), da bei Ulman Stromer (84, 9-11) unter den Verstorbenen als Ehefrauen von Peter I. und dessen Stiefbruder Andreas jeweils von Bechthal angegeben werden („het ein Pechtolerin"), während er vorher (63, 19 und 64, 6) geschrieben hat, daß Peter und Andreas Töchter des Otto Forstmeister zur Ehe haben. Wahrscheinlich wollte er damit zum Ausdruck bringen, daß die mit Peter und Andreas Stromer verheirateten Töchter Otto III. Forstmeister aus dessen zweiter Ehe mit einer von Bechthal stammen [34.. Namensträger von Bechthal in der fraglichen Zeit: Conrad 1312 und 1321, sein Bruder Gottfried 1321 und f vor 20. 12. 1323; beide waren Vasallen des Bischofs von Eichstätt und hatten von ihm bis 1321 in Eichstätt zu Lehen den Turm. die Scheune und die an den Turm stoßenden Häuser, gelegen an dem Hof bei dem Willibaldchor (Westchor des Domes, erbaut 1269). Außerdem ist 1312 Otto als Sohn des Conrad bezeugt (die Regesten der Bischöfe von Eichstätt, bearbeitet von Franz Heidingsfelder. Erlangen 1938. Nr. 1514. 1608, 1674. 1675, 1712). Im Städtekrieg ist 1388 Paulus Pechtaler einer der Hauptleute im besonderen Dienst Nürnbergs (Hegel 1. S. 87, 7 u. 14. 274, 275, 288. 7].
      MVGN 52 (1963164) Scharr. Waldstromer 9

      Otto III. muß einen Bruder Heinrich haben, der vor 7. 4. 1355 gestorben ist, denn in einer Urkunde von diesem Tage verbinden sich die Minderbrüder (Barfüßer) in Nürnberg zu einer ewigen Messe für ihre Wohltäter die Koler. wobei gesagt wird, „daß die seligen Herren Friedrich, Heinrich und Conrad die Koler .... und daß der vorgenannte Heinrich Koler liegt bestattet in unserem Kreuzgang bei Her Otten dem Forstmeister, seinem Bruder" [25..s.o.]. über Heinrich ist sonst nichts zu erfahren.
      Otto III. hat, soweit bekannt, die Töchter Margarete und Anna. Margarete (ge)heiratet um 1350 Peter I. Stromer, nachdem dessen 1. Ehefrau Siglint Ebner im Jahre 1350 verstorben war [35.. Hegel 1, S. 63, Z. 13-23. ] (siehe bei Conrad III. Waldstromer unter dem 23. 11. 1347). Anna ist oo 1. Jacob Haller, oo 2. Andreas Stromer, + 25. 8. 1393, 1366-1396, Stiefbruder des vorgenannten Peter I. [36 Hegel 1. S. 64, Z. 6-12.]. Otto III. muß noch eine weitere Tochter haben, oo Berthold Behaim, Sohn des Albrecht oo Margret Stromer, + 1350 [36a..].
      OTTO IV. Forstmeister, Otto III. Sohn, wird von 1362-1369 genannt. Am 21. 6. 1369 erklären Otto IV. und seine Ehefrau Anna dem Rat der Stadt Nürnberg, daß sie ihr Haus und das daran gelegene kleine Häuslein an der Egidiengasse „zunächst am Graner", das ihnen von dem verstorbenen Friedrich Schopper „anerstorben" ist, nur an einen Nürnberger Bürger verkaufen werden. Die Urkunde zeigt im abhängenden Siegel mit Dreiecksschild einen Ring mit der Unterschrift: S(igillum) Ottonis vorstarii [37.. Or.-Pgt. Stadtarchiv, Urkundenreibe: 1369 Juni 21.]. Hierdurch ist wohl nunmehr geklärt, daß Anna, die Ehefrau Otto IV. Forstmeister, die Tochter des Friedrich Schopper d. A. ist, 1332-1359, Genannter des Großen Rates in Nürnberg, oo Agnes (?) Holzschuher, Tochter des Heinrich, + vor 1356, 1303-1327, oo N. Eisvogel. Otto IV. ist vor dem 21. 8. 1372 gestorben, nach Biedermann Tafel 600 am 27. 10. 1369, begraben wie sein Vater im Kreuzgang des Barfüßerklosters.
      Otto IV. Bruder FRANZ , + 3. 12. 1371, begr. Barfüßerkloster, ist verheiratet mit Agnes Waldstromer, einer Tochter Conrad IV. oo Agnes Pfinzing.

      Da die Brüder keine männlichen Erben hinterlassen, wird, wohl auf Drängen des Rates, ihr Forstmeisteramt von ihren Erben an die Stadt Nürnberg verkauft. Zu diesem Zweck verkauft zunächst Agnes, Franz Forstmeisters Witwe, am 21. 8. 1372 für sich und ihre unmündigen Kinder Margret, Anna und Agnes ihre Rechte am Forstamt ihrer Schwägerin Anna, Otto Forstmeisters Witwe. Diese mit ihrer mündigen Tochter Elisabeth und ihren unmündigen Kindern Gretlein, Christlein, Barbara und Dorothea verkauft am 26. 8. 1372 ihre nunmehr gesamten Rechte am Forstamt an die Stadt Nürn-

      MVGN 52 (1963!64) Scharr, Waldstromer 10
      berg [38 Gerd Wunder. Familie und Herkunft des Stefan Koler (+ 1435) in Blätter für Fränkisch Familienkunde, 7. Bd.. Heft 4/5, Oktober 1958. S. 146. - Dem Verkauf des Forstmeisteramtes stimmen die Vormünder Peter 1. und Andreas Stromer sowie Conrad Pfinzing zu (Mitteilung von Dr. Wolfgang v. Stromer]. Wenden wir uns zum Abschluß noch den vorgenannten Töchtern zu, zunächst denen des Otto IV.: 1) ELISABETH, + 1405, 1372 erw., 1400 Witwe oo Paulus Muffel, + 26. 12. 1399, 1378-1398, Sohn des Hans d. Ä., 1332-1345 [39 Gerhard Hirschmann. Die Familie Muffel im Mittelalter, in MVGN 41/1950, S. 297ff ] 2) MARGARETE (Gretlein), + 1429, 1372 unmündig, oo Ulrich III Haller, + Nürnberg 24. 11. 1422 (oo 1. Margarethe v. Seckendorf), Sohn des Ulrich II. Haller, + 1358, (oo 1. vor 1317 Els Pfinzing, + 26. 9. 1344) oo 2. um 1345 Catharina von Dachsbach 3) CHRISTINE (Christlein), 1372 unmündig 10. 3. 1385 Nonne im St. Klarakloster [39 Gerhard Hirschmann. Die Familie Muffel im Mittelalter, in MVGN 41/1950, S. 297ff ] 4) BARBARA, 1372 unmündig, 1397 erw., oo Nikolaus I. Muffel, + 28. 1. 1392, 1367-1387, Bruder des bei 1 genannten Paulus [39 Gerhard Hirschmann. Die Familie Muffel im Mittelalter, in MVGN 41/1950, S. 297ff ] 5) DOROTHEA, 1272 unmündig. Franz Forstmeisters Töchter sind Margret, Anna und Agnes. Margret oder Anna oo Hans II. Stromer, + 1394, 1352-92 (Sohn Conrads IV. am Milchmarkt [40.. Hegel 1, S. 66, Z. 3 und 4. ] Agnes, + 1443, oo Hans Derrer [41 Biedermann. Tafel 600.]
      DIE FAMILIE WALDSTROMER
      Ihre Herkunft
      Die familiengeschichtlichen Zusammenhänge und damit die Generationenfolge sind im 13. Jahrhundert zum großen Teil sehr undurchsichtig. Dies gilt vor allem für die beiden Geschlechter Stromer, von denen sich das der Nürnberger Reichsforstmeister zur besseren Unterscheidung später Waldstromer nannte oder so bezeichnet wurde. Sie standen schon in der ersten bekannten Generation in engem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander, könne auch schon vorher durch ihren Besitz in der Umgebung von Schwabach-Kammerstein gemeinsame Bindungen gehabt haben oder sogar eines Stammes gewesen sein. Die Herkunft der Stromer-Waldstromer ließ sich bisher nicht ermitteln; man ist daher auf Kombinationen angewiesen, wie so oft bei der Aufhellung von genealogischen Zusammenhängen in dieser Zeit. Zu beachten ist dabei der Vorname Conrad, der sich bei den Waldstromern als Leitname erwiesen hat. Außerdem ist anzunehmen, daß mit dem so umfangreichen, wichtigen und einträglichen Lorenzer Waldamt eine Persönlichkeit beauftragt wurde. die sich schon bisher im Reichsdienst bewährt hatte und deren Aufgabenbereich vielleicht durch die seit etwa 1190 erfolgende Neuorganisation des Reichsgutes um Nürnberg nach Nürnberg verlagert wurde. Diese Voraussetzungen könnten auf Conrad, Amtmann von Greding (Lkr. Hilpoltstein) zutreffen, der zusammen mit Reimarus provisor von Nürnberg und dem Amtmann von Berngau (Lkr. Neumarkt/Opf.) als Zeuge in einer Urkunde Kaiser
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer 11
      Friedrich II, ausgestellt in Nürnberg am 26. 2. 1213, erscheint [42 NUB 135.]. In Greding befand sich seit 1064/65 ein Königshof, um den sich eine Siedlung entwickelte [43 Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Heft 6 Eichstätt, München 1954, von Gerhard Hirschmann, und Dannenbauer S. 17 und 18]. Für das Jahr 1200 muß bereits eine Mehrzahl von königlichen Amtleuten in Nürnberg bestanden haben, von denen einer als oberster Amtmann (maior inter officiatos) bezeichnet wird. Ein Reimarus erscheint 1200 als officiatus de Meglindorff (Mögeldorf) [44 NUB 107] und 1213 unter Friedrich II. als provisor de Nurnberc [42..NUB 135] Seine Funktion wird später von dem Butigler (Kellermeister) wahrgenommen, der während des 13. Jahrhunderts als oberster Reichsbeamter (aus dem Ministerialenstande) und Landrichter auftritt [45 Gerhard Pfeiffer. Studien zur Geschichte der Pfalz Nürnberg, in JffL 19, S. 310 und 311.]. Es kann angenommen werden, daß die Oberaufsicht oder Verwaltung der Königshöfe Nürnberg, Schübelsberg, Gründlach (?), Altdorf (?), Greding, Mögeldorf [46 Leo Beyer, Mögeldorf, der Schmausenbuck und der Nürnberger Reichswald, Nürnberg 1952, S. 11, 16 und 23.] und Berngau nunmehr von Nürnberg ausgeübt wurde und daß im Zuge dieser Neuordnung auch der bisherige Amtmann Conrad von Greding nach Nürnberg übersiedelte und dort neben anderem die Versorgung mit Stroh- oder (Wald-) Streu übertragen bekam [47 Wilhelm Kraft. Der Königshof in Nürnberg und seine Beziehungen zur älteren Stadtgeschichte, in Fränk. Monatshefte (Fränk. Heimat) 9. Jg., Nürnberg 1930, 5. 79 und 80.]. Vielleicht hat er bei einer besonderen Angelegenheit gelegentlich der 16 zum Teil längeren Aufenthalte Kaiser Friedrich II. und seiner Söhne Heinrich VII. und Conrad IV. [ 48 JffL 19, S. 311 und 312.] in Nürnberg Aufsehen damit erregt, wurde von den anderen Reichsbeamten mit der Bezeichnung Stromeier gehänselt und dieser Name blieb an ihm haften. Dies würde auch die Entstehung des Familiennamens Stromer, damals Stromeir, Stromaier, Stromeyer u. ä. geschrieben, als Stroh-Meier (Meier = villicus = Verwalter) erklären, zu dem dann später ihr redendes Wappen kam: Im roten Schild zwei silberne, in Form eines Andreaskreuzes gelegte und mit den Spitzen nach unten gekehrte Stroh-(Streu-)Gabeln. Danach könnte Conrad zum Reichsforstmeister des Lorenzer Reichswaldes bestellt worden sein.
      Es gibt noch andere Kombinationen. Der Abt Berthold des Benediktinerklosters St. Emmeram in Regensburg verkauft am 18. 10. 1234 ein Joch Ackerland in Pentling (Lkr. Regensburg) am Berg gegenüber der Donau zur Anlegung eines Weinberges an Heinrich gen. Stromaier, seinen Sohn Heinrich und an Heinrich d. Ä. Bruder Bertholds gegen Jahresabgaben und die Zehnten [49 NUB 262.]. Dies ist bisher das älteste urkundliche Vorkommen des Namens Stromaier-Stromer; die Waldstromer könnten von diesen in Regensburg 1234 genannten abstammen, von denen sonst aber nichts bekannt ist und deren Voraussetzungen für ein Reichsamt daher nicht beurteilt werden können.
      Bisher wurden als Stammväter der Waldstromer die Brüder Heinrich und Gramlieb, 1223, angenommen. Aber die angeblich in Melfi am 3. 10. 1223 aus­
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer, S. 12
      gestellte Urkunde Kaiser Friedrich II., in der er Heinrich Waldstromer, Ritter, und seinen Bruder Gramlieb sowie ihre Erben mit dem Oberforstmeisteramt in Nürnberg belehnt haben soll, hat sich eindeutig als Fälschung herausgestellt [40 NUB 190]. Dann tritt in einer Urkunde von wohl 1242 (ca. 1236-1242) des Komturs Berthold des Deutschordens in Nürnberg als Zeuge an letzter Stelle ein Stromer ohne Vornamen auf. Da hier als Zeugen nur der ehemalige Reichsschultheiß Conrad Bigenot (1219-1254, 1219-1.228 Schultheiß) und Bürger der Stadt Nürnberg aus den vornehmen Familien, den späteren Patrizierfamilien, genannt sind, auch als einziges Siegel das der Stadt Nürnberg angehängt ist, kann es sich kaum um einen Waldstromer handeln, da diese wegen ihres unmittelbaren Reichsamtes keine Bürger der Stadt sein konnten [51 NUB 284]. Es handelt sich demnach hier eher um Conrad I. Stromer, der später Conrad von Schwabach oder zum Unterschied zu seinem Schwager Conrad I. auch Conrad Stromer von Schwabach genannt wird und von 1242-1274 verschiedentlich erwähnt wird. Ist so die Herkunft der Waldstromer auf Vermutungen angewiesen, so kann doch gesagt werden, daß sie aus einem fränkischen oder bayerischen Ministerialengeschlecht stammen und wohl schon um 1230/40 das Reichsforstmeisteramt über den Lorenzer Wald ausübten, da 1242 zum ersten Male in Nürnberg ein Stromer erwähnt wird.
      Johann Gottfried Biedermann führt auf Tafel 545 seines „Geschlechtsregister des hochadeligen Patriziats zu Nürnberg", Bayreuth, 1748, als Stammvater der Waldstromer einen Sebald Stromer an, „des Heil. Römischen Reichs Erb-Obrist. Forst- und Jägermeister, ward von dem Rath zu Nürnberg, als einer aus dessen Mittel verordnet, denen Turnier Voigten, in Anordnung des vom Römischen Kayser Henrico VI, in diese Reichs Stadt anno 1197 verlegten Turniers, hülffliche Hand zu leisten" usw. Dieser Sebald Stromer ist urkundlich nicht zu belegen, auch gab es zu dieser Zeit noch keinen Rat in Nürnberg. Die Angaben über seine Beteiligung am Turnier sind den gefälschten Turnierbüchern des Georg Rüxner entnommen. Als Sebalds Kinder gibt Biedermann an:
      1. Heinrich Stromer, Ritter, 1223 Reichserbforstmeister auf dem Lorenzer Wald, ohne männliche Erben verstorben; oo Anna Gräfin v. Dornberg, Tochter des Grafen Heinrich oo Richza Burggräfin von Nürnberg
      2. Gramlieb Stromer, lebte 1223, starb unvermählt
      3. Conrad I. Stromer (siehe später)
      4. Gerhaus, + 1227, oo 1200 Leopold Schürstab.
      Heinrich und Gramlieb sind zweifellos der inzwischen als Fälschung erkannten Urkunde vom 3. 10. 1223 entnommen, Conrad I. ist der urkundlich ermittelte Stammvater der Waldstromer und Gerhaus ist weder selbst noch ist ihr angeblicher Ehemann nachweisbar. Die Schürstabs, deren Leitname Leupold ist. treten in Nürnberg erstmals in einer Urkunde vom 31. 10. 1299 mit Friedrich dem Schürstab auf, der sein Haus am hinteren Fischbach an der Mauer an
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer, S. 13
      Rudger den Mayr verkauft, der in der Urkunde die Verfügungsberechtigung darüber an seine Ehefrau Alheit überträgt [52...NUB 1053].
      Schließlich ist zur Einführung noch darauf hinzuweisen, daß die Waldstromer unter diesem Namen urkundlich erstmals 1336 auftreten: bis dahin, aber auch noch später [53.. Noch am 15. 10. 1404 versprechen Franz Lind Sygmund Stromair (i) dem Rat, das fahrende Volk in Gostenhof wegzuschaffen und für die Wirte daselbst gleiches Recht wie in Nürnberg einzuführen (Staatsarchiv Nürnberg Rep. 61, Ratsbuch 1, pag. 116;.- (Mitteilung von Wolfgang Frhr. Stromer v. Reichenbach], wurden sie Stromeir u. ä. genannt.
      CONRAD I.
      In der ersten urkundlich gesicherten Generation der Waldstromer erscheinen die Brüder Conrad I., Heinrich und Gramlieb sowie eine mit Conrad I. Stromer von Schwabach verheiratete Schwester unbekannten Vornamens. Ihr Vater ist nicht urkundlich belegt, doch ist von ihm anzunehmen, daß er bereits das oberste Forstmeisteramt über den Lorenzer Wald innehatte, da bei der Belehnung seines Enkels Conrad II. von König Adolf am 5. 5.1293 ausgeführt wird, daß schon sein Vater und Großvater das Forstamt innegehabt haben [54 NUB 847]. Heinrich und Gramlieb, werden mit ihrem Bruder Conrad I. nur in den beiden fast gleichlausenden Urkunden Herzog Ludwig I. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, vom 6. 10.1266 und Konradins (am 29. 10. 1268 auf dem Markt von Neapel enthauptet, Sohn König Konrads IV., 1237-1254: Herzog Ludwig I. war Konradins Vormund) vom 22. 10. 1266 erwähnt, durch welche die drei Brüder und die Erben Konrads I. mit der Verwaltung des Nürnberger Waldes. mit der sie bisher schon belehnt waren, für alle Zeiten belehnt werden [55..NUB 415 und 416]. Da hier nur die Erben Conrads genannt werden, kann vermutet werden, daß entweder seine Brüder keine Erben hatten oder daß Conrad der älteste und bedeutendste war. Da in die Belehnung die Erben Conrad I. mit einbezogen sind, ist zu mindest seit diesem Zeitpunkt das Forstmeisteramt über den Lorenzer Wald für die Waldstromer erblich geworden, und zwar im Gegensatz zu dem Amt des Butiglers, dessen Inhaber häufig wechselten und aus verschiedenen Familien, meist Reichsministerialen, stammten [56 Eheberg S. 11 und 12. Kr S. 78.]
      Conrad I. tritt in Urkunden nur in seinen letzten Lebensjahren auf. Das oberste Forstmeisteramt muß er schon vor 1250 ausgeübt haben, denn unter den adligen Zeugen in einer Urkunde Heitvolks (v. Lentersheim, 1251 Schultheiß) vom 21. 3. 1254 erscheint ein Conradus vorestarius de Nürenberc; es ist anzunehmen, daß dies Conrad I. Waldstromer ist [57 NUB 354]. Auch dies würde die Annahme bestätigen, daß die Waldstromer dem Ministerialenstande angehörten. Conrad I. ist Mitstifter der Franziskaner-(Barfüßer-)Kirche, der er
      MVGN 52 (1903/64) Scharr, Waldstromer; S. 14
      1260 größere Zuwendungen macht [58 G. P. Fehring und A. Ress, Die Stadt Nürnberg, München 1961, S. 149 (Bayer. Kunstdenkmale, Bd. X., Kurzinventar)]. Er war Ritter und Rat Kaiser Friedrich II. (1215-1250) [59 NUB 415 Anm. 1.]. Im Jahre 1265 tritt er in zwei Urkunden als Reichsschultheiß in Nürnberg auf. Vor dem Schultheiß Conrad Stromer (Waldstromer), den Schöffen und mehreren Bürgern der Stadt Nürnberg, unter denen sich Conrads Schwager Conrad I Stromer befindet, verkauft am 16. 11. 1265 Conrad v. Sulzbürg (1236-1266) seinen Besitz bei dem Vorwerk Ketteldorf (Lkr. Ansbach) an das Kloster Heilsbronn und am 1. 12. 1265 bezeugt Friedrich Burggraf von Nürnberg, daß das Kloster Heilsbronn von dem verstorbenen Suplinus (Ritten Konrad v. Lohe oo Guta v, Haus, Schwester des Heinrich) sein Besitztum in Mausendorf (Lkr. Ansbach) erworben hat, wobei unter den Zeugen Conrad I. mit dem Zusatz Schultheiß angeführt ist [60 NZB 410 und 411]. In Nürnberg belehnt am 16. 10. 1266 Pfalzgraf Ludwig, Herzog von Bayern, ihn, seine Erben und seine Brüder Heinrich und Gramlieb mit der Verwaltung des Nürnberger Waldes, wie sie schon bisher damit belehnt waren, für alle Zeiten. In Augsburg am 22. 10. 1266 wird von Konradin die gleiche Belehnung vorgenommen [55..NUB 415 und 416]. Kurz darauf, am 2. 11. 1266, ist Conrad gestorben und wird mitten in der Franziskanerkirche begraben [61 NUB 415 Anm. 1: die Reste seines Hochgrabes befinden sich jetzt im Germanischen National-Museum; s. auch Konrad Böllinger, Die ehem. Franziskanerkirche zu Nürnberg, Stadtbibliothek Nürnberg, Amb. 863 - 2°, S. 25 und Abb. 16; Adalbert Scharr, Die Reichsministerialen v. Gründlach und v. Berg-Hertingeberg, in Mitt. d. Altnürnberger Landschaft 1963.] Er ist mit Beatrix de Monte (von Berg = Altenberg = Hertingsberg, Lkr. Fürth) verheiratet, die am 6. 2. 1269 stirbt [61 NUB 415 Anm. 1: die Reste seines Hochgrabes befinden sich jetzt im Germanischen National-Museum; s. auch Konrad Böllinger, Die ehem. Franziskanerkirche zu Nürnberg, Stadtbibliothek Nürnberg, Amb. 863 - 2°, S. 25 und Abb. 16; Adalbert Scharr, Die Reichsministerialen v. Gründlach und v. Berg-Hertingeberg, in Mitt. d. Altnürnberger Landschaft 1963.]. Es zeugt von dem hohen Ansehen und der Stellung der Waldstromer, daß sich Conrad I. seine Frau aus diesem Reichsministerialengeschlecht holte.
      Eine mit Vornamen nicht bekannte Schwester Conrad I. ist mit Conrad I Stromer von Schwabach verheiratet [62 Der Inhalt der Anm. 3 bei Hegel 1, S. 60, der sich auf Biedermanns Geschlechtsregister des Patriciats zu Nürnberg Tafel 545 stützt, ist insoweit unrichtig.]. Ulman Stromer berichtet darüber: Der andere Sohn Gerharts von Reichenbach hieß Conrad, der nahm in der Stadt Nürnberg zur Ehe des Herrn Waldstromers, Ritter, Schwester und da er hier bei seinem Schwager wohnhaftig war, verließ er seinen Namen Reichenbach und man nannte ihn nach seinem Schwager Stromer [63 Hegel 1, S. 60, Z. 15, bis S. 61, Z. 2.]. Er mag um 1210/15 geboren sein, ist von 1242-1274 urkundlich belegt [64 NUB 284, 348, 352, 353, 376, 384, 410, 428, 437, 441, 442. 449, 453, 455, 470.] und wird wohl Fernhändler gewesen sein., da in dieser Zeit die cives meliores, d. h. diejenigen Bürger, die vor der Errichtung des Rates der Bürgervertretung (universitas civium) oder als Schöffen dem Schultheißengericht angehörten, aus den vornehmeren Familien stammten, Handels- und Finanzgeschäfte tätigten. Diesen
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer; S. 15
      Gremien hat er von 1242-1274 nachweislich angehört [64 NUB 284, 348, 352, 353, 376, 384, 410, 428, 437, 441, 442. 449, 453, 455, 470.] [65 In etwa der gleichen Zeit werden als Angehörige der Bürgervertretung oder als Schöffen öfter folgende Bürger der Stadt Nürnberg genannt. Heinrich Staudigel 1242-1265. Heinrich Purlzin 1249-1266. Heinrich I. Rose 1251-1275, Conrad Razhart 1251- 1265. Sibot I. Pfinzing 1251-1266, Heinrich II. Holzschuher 1242-1278 und Albert I. Ebner 1251-1263.]. Die Ehe mit der Schwester Conrad I. Waldstromer ist seine erste, sie wird um 1235/40 geschlossen sein; aus ihr gingen 15 Kinder hervor [66 Hegel 1. S. 61, Z. 3-8.] Die heute lebenden Freiherren Stromer von Reichenbach entstammen der 1. Ehe Konrads [67 Wolfgang v. Stromer in MVGN 50/1960. S. 6 und Anm. 32.].
      Eine weitere Schwester (oder Tochter ?) Conrad I. wird Else Waldstromer gewesen sein, die mit dem Ritter Ulrich v. Lauffenholz auf Oberb?rg, 1256-1273, verheiratet -ist [ 68 Ludwig Gernhardt. Laufamholz, in Fränkischer Kurier. Nürnberg, vom 25. 4. 1931, S. 8 (Heimatkurier).]. Ulrich war ein Sohn des Reimar, 1200 Amtmann in Mögeldorf, 1213 Provisor von Nürnberg, von dem sonst noch 1225 erwähnt wird, daß er 3 Hufen in Nemsdorf (Lkr. Schwabach) dem Schottenkloster St. Egidien in Nürnberg geschenkt hat [69 NUB 107, 135, 203.] Ulrichs Geschwister waren:
      1) Bruno v. Immeldorf (Lkr. Ansbach), 1240-73, 1243 v. Nürnberg, 1243, 1265, 1270 und 1273 v. Immeldorf und 1269 v. Schönberg genannt als Reichsministeriale auf Burg Schönberg (Lkr. Lauf) [70 NUB 308, 317A, 390, 391, 408. 442. 445, 458.]
      2) Heinrich v. Lauffenholz, Ritter, 1256-73 [71 NUB 364. 391. 458.]
      3) Conrad v. Lauffenholz, Ritter, 1256-73 [72 NUB 458]
      4) eine mit einem nichtgenannten Mann verheiratete Schwester, deren Sohn Reimar am 20. 4. 1273 erwähnt wird [72 NUB 458]
      CONRAD II.
      Conrads I. Sohn Conrad II. wird von 1282-1307 erwähnt; er stirbt am 3. 2. 1307 [73 Sein Todestag bei G. W. K. Lochner. Nürnberger Jahrbücher, II. Heft, 2. Abt.. 1291-1313. Nürnberg 1835.]. Conrad II. wird mit seinen Erben in Fürstenberg am 25. 8. 1282 von König Rudolf I. (von Habsburg, .1273-1291) mit dem Forstmeisteramt über den Reichswald bei Nürnberg mit allen Rechten und Zubehörungen sowie mit den Reichslehen belehnt, die ihm von seinen Vorfahren überkommen sind [74 NUB 672]. Als am 2. 2. 1284 der Reichsministeriale Heinrich sen. v. Thann (1265-1292) mit Zustimmung seines Sohnes Hermann (oo Adelheid) seine Güter in Hausheim (Lkr. Neumarkt) dem Deutschorden in Nürnberg verkauft, stellt er drei Adlige und Conrad II. Waldstromer als Bürgen [75 NUB 685]. Nach dem Tode König Rudolfs I. am 15. 7. 1291 belehnt in Kadolzburg am 5. 5. 1293 sein Nachfolger König Adolf von Nassau (1292-1298) Conrad II. mit dem Forstamt, wie es sein Vater und sein Großvater lange und vor langer
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer; S. 16
      Zeit gehabt hatten [34..Regesta sive rerum Boicarum Autographa, München 1838 (Reg. Boica) VII. S. 368]. Am 28. 6. 1294 versammelt Burggraf Friedrich den Rat, die Schöffen und die Geschworenen sowie den (Conrad II.) Stromeir, den (Otto) Forstmeister und alle Förster, die zwischen Nürnberg und Altdorf „sitzent umb den walt", um festzustellen, welche Rechte die Stadt und die Umgegend am Lorenzer Wald hat. Die Ergebnisse werden in einer Kundschaft (= Weistum) niedergelegt [76 NUB 868] In dem Nürnberger Reichssalbüchlein (um 1300), das die Güter verzeichnet, die dem Reich und damit auf die (Reichs-)Burg zu Nürnberg gehören, ist unter dem Abschnitt (7) Wald angeführt, daß der Waldstromer jedes Jahr von seinem Amt 5 1/2 lb. hl. und von dem Walde, den er pflegt, 20 lb. hl. geben soll ").
      In Speyer am 4. 3. 1309 verleiht König Heinrich VII. (von Luxemburg, 1308-1313) der ehrbaren Frau Margarete, der Witwe des Conrad gen. Stromer, und ihrem Sohn Conrad alle von ihrem Mann innegehabten Reichslehen (honeste matrone Margarete, relicte quondam Conradi dicti Stromeyr forestarii nostri ac Conradi filii [!] suo) [78 Anm. 25 Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es nicht vollständig ist, sind die Abschnitte der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dienst (NUB (Ms))]. Daraus ergibt sich, daß Conrad II. nicht, wie Biedermann auf Tafel 545 angibt, [79 Vielleicht aus der Handschrift „Documenta Waldstromeriana" Bd. 1. Teil 2. S. 35 entnommen. die sich jetzt im Restarchiv der Familie Waldstromer im Stadtarchiv Nürnberg unter NF 1 befindet.] und was Eingang in viele Ahnenlisten gefunden hat, mit Catharina Groß, Tochter des Heinrich Groß, verheiratet gewesen ist; dies war vielmehr bei Conrad III. der Fall. Es dürfte hier eine Verwechslung der Ehefrauen Conrad II. und Conrad III. vorliegen. Ulman Stromer gibt in seinem ,.Püchel" an, daß Conrad III. mit einer v. Parsberg verheiratet gewesen sei [80 Hegel 1, S. 84 Z. 17.]. Wenn es auch nicht urkundlich belegt ist. kann doch angenommen werden, daß Margarete, die Ehefrau Conrad II., eine geborene v. Parsberg gewesen ist, es sei denn, daß Conrad III. zwei Ehefrauen gehabt hat, wofür aber sonst keine Hinweise vorliegen.
      CONRAD III.
      CONRAD III., Conrads II. Sohn, wurde, wie schon vorher angeführt, am 4. 3. 1309, also 4 Wochen nach dem Tode seines Vaters, von König Heinrich VII. zusammen mit seiner Mutter Margarete mit allen von seinem verstorbenen Vater innegehabten Reichslehen und damit auch mit dem Forstamt belehnt [78 bzw. 25 s.o.]. Am 29. 8. 1310 beauftragt König Heinrich VII. Conrad III. Waldstromer zusammen mit Hörauf (v. Seckendorf) und Otto Forstmeister mit der Wiederaufforstung des Waldes [80a Bayer. Hauptstaatsarchiv München, Kaiserselekt Nr. 1225.]. Danach kommt er bis 1334 in Urkunden nicht vor. Am 5. 4. 1334 bestätigt ihn Kaiser Ludwig der Bayer (1314-1347) im Forstmeisteramt [81 = 25 s.o.] und verleiht ihm am 5. 8. 1335 eine Anzahl Fürreutäcker zwischen Röthenbach und Altdorf mit dem Graben bis an die Luders­
      MVGN 52 (1963164) Scharr, Waldstromer; S. 17
      heimer Wiesen und die Fürreut bei Laufamholz im Neckersbühl mit einer daran stoßenden Wiese bis an den Acker an der Pirkach gegen andere in und beim Wald [82 NUB (Ms) und Fränkischer Kurier, Nürnberg, vom 25. 4. 1931 S. 8 (Heimatkurier).]. Den Waldstromern gehört 1334 auch der Burgstall über dem Schwarzachtal bei Prackenfels (Gemeinde Grünsberg), der 1362 im Besitz der Herren v. Rasch ist [83 August Gebessler, Landkreis Nürnberg, München 1961. S. 56 (Kurzinventar. Bayer. Kunstdenkmale Bd. XI).]. Um 1336 wird Conrad III. in einer Urkunde der Gräfin v. Nassau neben Otto (III) Forstmeister [84..vgl. Anm. 33 Werner Schultheiß, Urkundenbuch der Stadt Windsheim 742-1400, Würzburg 1963, Nr. 108. Otto III. Forstmeister ist nach der in Windsheim am 16. 12. 1325 ausgestellten Urkunde mit Elsbeth verheiratet. Nun bestätigt am 24. 11. 1318 Bischof Gottfried (v. Hohenlohe, + 4. 9. 1322) von Würzburg auf Bitten der Bürger von Windsheim, daß ihr verstorbener Mitbürger Conrad gen. Forstet dortselbst ein Spital samt Kapelle zu Ehren des Heiligen Geistes gestiftet hat (UB Windsheim Nr. 87). Es kann angenommen werden, daß die in der Urkunde vom 16. 12. 1325 genannten Güter zur Erstausstattung der Stiftung gehörten und von Conrad Forster stammten. Demnach könnte Elsbeth Forstmeister eine Tochter des Spitalstifters sein. Conrad Forster (Förster) ist von 1307-1317 nachweisbar, gehörte wohl dem Rat der Stadt an und ist vor dem 24. 11. 1318 verstorben. Seine Frau dürfte eine Tochter des Heinrich Hofmann sein, 1308-1313 Bürger und wohl ebenfalls Ratsherr in Windsheim, da in der Urkunde vom 7. 6. 1313 als Zeugen Heinrich Hofmann und ... Forster, sein Eidam, aufgeführt werden und aus dieser Zeit kein anderer Angehöriger der Familie Forster bekannt geworden ist (UB Windsheim Nr. 55, 56, 64, 66, 67, 70 und 79).]. und Ulrich Kudorfer [85 Erwähnt 1289-1347, 1314-1322 Schöffe, 1332-1347 Genannter des Großen Rates. oo vor 1328 Agnes Nützel; er war Sohn des Ritters Ulrich v. Kühedorf (Kuhdorf), 1282-1296 (-1318), oo II. Adelheid (v. Stein), + vor 10. 5. 1291.] als erster unter den Salmännern der Kunigunt v. Kornburg für den Hof in Heckenhofen (heute Unterheckenhofen, Lkr. Schwabach) aufgeführt [86 NUB (Ms) 1336.]. Am 30. 7. 1336 bezeugt der Landrichter in Nürnberg, Hermann Graf zu Castell (1311-1365, 1333-1365 Landrichter in Nürnberg), daß Elsbeth, Witwe Rüdigers v. Reichersdorf (später Reichelsdorf), mit ihren Söhnen Hermann (oo Elsbeth) und Ullein alle ihre Rechte an dem Forst zu Reichelsdorf an Conrad Waldstromer (1. Erwähnung dieses Familiennamens, obwohl danach noch verschiedentlich der Name Stromer angewendet wird [53.. Noch am 15. 10. 1404 versprechen Franz Lind Sygmund Stromair (i) dem Rat, das fahrende Volk in Gostenhof wegzuschaffen und für die Wirte daselbst gleiches Recht wie in Nürnberg einzuführen (Staatsarchiv Nürnberg Rep. 61, Ratsbuch 1, pag. 116;.- (Mitteilung von Wolfgang Frhr. Stromer v. Reichenbach], verkauft haben; sie haben diese Forsthuben bei „Otten dem Forstmeister aufgewandt [25 s.o.]. Der Erwerb dieses Grundbesitzes, am 8. 4. 1344 von Kaiser Ludwig bestätigt [25 s.o.], im Süden der Stadt über der Rednitz gelegen (jetzt Vorort von Nürnberg), auf dem sie noch im gleichen Jahrhundert ein Wasserschloß erbauen [88 Wie Anm. [58] aber S. 280.], führte später zur Familienbezeichnung Waldstromer v. Reichelsdorf. In drei Urkunden vom 8. 2. 1337 wird dem Reichsforstmeister Conrad III. von Kaiser Ludwig gestattet, 8 kleine Kohlenfeuer und 1000 Schafe im Reichswald zu unterhalten, auch wird ihm der Graben und die Weiherstätte zwischen „der Bürger Weiher und der Furt unterhalb des Spielpühels" (= Spitalbühl) verliehen [25 s.o.]. Mit dem Graben ist das Langwasser und mit dem Weiher der spätere Dutzendteich gemeint [89 Ernst Mummenhoff, Altnürnberg, Bamberg 1890, S. 63 und 64 (Bayer. Bibliothek Bd. 22).]. Die Verleihung des Grabens und des Weihers einschließlich der Mühlen. Mühlhäuser, Hofreiten und Zubehörungen wird Conrad III. und seinen Erben von Kaiser Karl IV. am 13. 11. 1347 bestätigt [25 s.o.]. Am 5. 5. 1337 stimmt Burggraf Johann als Lehensherr zu, daß Heinrich Gostenhofer, oo Kunigunt die Ziegelhütte gen. der Gütel Ziegelhütte mit Zubehör an Conrad III. verkauft [25 s.o.]. Kaiser Ludwig schaffte am 3. 7. 1340 „nach Rat unserer lieben getreuen, der Bürger vom Rat zu Nürnberg, des Waldstromers und des Forstmeisters, unser Amptleute daselbst" im Reichsforst zu Nürnberg die Kohlenrechte, Pechscharrer, Glasöfen sowie die Rechte auf Bütten- und Wagenholz ab und gibt den beiden Amtleuten und ihren Erben zum Ausgleich des Nutzens, den sie davon hatten, zu rechtem Lehen: 200 Morgen Fürreut bei Laufamholz, bei der Mögeldorfer Straße, einen Teil bei der Kornburger Straße,
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer; S. 18
      und hinab nach Schweinau und „das doerneck genannt" bei Röthenbach (bei Altdorf, Lkr. Nürnberg), einen Teil bei Eibach gelegen und einen Teil bei des Waldstromers Weiher; die beiden Amtleute und ihre Erben sollen auf diesen Fürreuten keinerlei Gesetze noch Hofreite haben und dürfen auf ihnen höchstens drei Höfe und zu jedem Hof ein Seldenhaus bauen. Am 31. 10. 1347 bestätigt Karl IV. diese Regelung [25 s.o.]. Am 15. 3. 1342 verkaufen die Burggrafen Johann und Albrecht dem Conrad III. das Dorf Gostenhof [25 s.o.]. [90 Vgl. die gefälschte Urkunde vom 17. 12. 1270 (NUB 416), durch die Burggraf Friedrich sen. von Nürnberg Konrad Waldstromer (!) Burglehen und das Steuerrecht in Gostenhof verleiht.].
      Kaiser Ludwig bestätigt am 13. 10. 1343 den Conrad Waldstromer, seinen Sohn Conrad und dieses Conrad (IV.) Söhne im Forstmeisteramt über den Lorenzer Reichswald. Im Falle des Aussterben der männlichen Waldstromer soll zunächst das weibliche Geschlecht, dann sollen Heinrich Pfinzings (Schwiegersohn Conrad III) Nachkommen zum Reichsforstmeisteramt berufen sein. Mitbelehnt werden als Vormünder der Waldstromerschen und Pfinzingschen Kinder: Conrad Groß, dessen Bruder Philipp, Berthold Pfinzing und Conrad Stromer, Bürger in Nürnberg, sowie der Landschreiber Friedrich Ebner [25 s.o.]. Durch diese Urkunde wird die Ehe Conrad III. mit Catharina Groß (siehe später) und der Katharina Waldstromer mit Heinrich Pfinzing bestätigt. Zu den Vormündern ist folgendes zu bemerken: Der Spitalstifter Conrad Groß ist ein Bruder der Catharina und des Philipp Groß, * 1270/80, + nach 1355, Stadtbaumeister in Nürnberg, oo 1. Els Pfinzing, oo 2. vor 1344 Katharina Ortlieb (Tochter Heinrichs) [91 Mitt. von Dipl.-Ing. Helmut Frhr. Haller v. Hallerstein.]; Berthold Pfinzing, 1329-1376, am Weinmarkt, oo 1. N. N., oo 2. N. v. Lauffenholz, ist ein Bruder des nachfolgeberechtigten Heinrich Pfinzing und Sohn des Berthold Pfinzing am Stock, 1307-1341, 1317 Genannter des Großen Rates und 1332 Bürgermeister, oo Jeut Ebner, 1332-1335 [92 Sie war die Tochter Sifrit I. Ebner, + 13. 12. 1311, 1276-1305, Schöffe und Beisitzer am Landgericht (Stadtarchiv Nürnberg, Geneal. Papiere Ebner Nr. 10 - sehr unzuverlässig - oo Elisabeth v. Kühedorf, 1295-1300, dessen Vater Albert I 1251-1263 Schöffe oder Mitglied der Bürgervertretung war (unter Mitverwendung von MVGN 49/1959 S. 63).] und Enkel des Berthold I. Pfinzing, 1281-1322. 1281-88 Schultheiß [93 MVGN 49/1959 S. 47 ff.].; Conrad Stromer „der lange", später „vor den Predigern", 1301-1355 [94 Adalbert Scharr, Friedrich Holzschuher und seine Ehefrau Jutta Graf, in Bl. f. Fr. Familienkunde, s. Bd., Heft 4, S. 146.], steht den Waldstromern sowohl durch die Ehe Conrad I. Stromer mit einer Waldstromer als auch sonst verwandtschaftlich nahe [95 Wolfgang v. Stromer in MVGN 50/1960 S. 6.]; der Landschreiber Friedrich (Fritz) Ebner ist ein Vetter der Jeut Ebner oo Berthold Pfinzing am Stock und von 1314-1350 nachgewiesen, 1339, 1343, 1344 und 1348 als Landschreiber [25 s.o.] oo 1. Els Fürer, + 1345, oo 2. Engels Kürsch­
      [Es fehlt die Zuordnung der Anm. S. 18 [89a] Jacob d. Ä. Tochter Agatha (nicht bei Biedermann) oo Michael Grundherr soll 1436 ihren 1/3 Anteil an dem Graben und den Weiherstätten ihren Schwestern Christina oo Heinrich Geuder und Apollonia (ebenfalls nicht bei Biedermann) oo Peter Mendel für 800 fl. verkauft haben; Apollonia verkauft ihren Anteil 1474 ihrem Schwiegersohn Sebald Rieten oo Ursula Mendel (Würfel S. 55)].
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer; S. 19
      ner, + 1347, Tochter des Heinz in Bamberg [96 Stadtarchiv Nürnberg, GeneaL Papiere Ebner Nr. 10.] am 22. 3. 1314 als Sohn des Eberhard I. Ebner bezeichnet [25 s.o.], + vor 9. 12. 1323, 1277-1315, Schöffe am Landgericht, Sohn Albert I., 1251-1263 [92 Sie war die Tochter Sifrit I. Ebner, + 13. 12. 1311, 1276-1305, Schöffe und Beisitzer am Landgericht (Stadtarchiv Nürnberg, Geneal. Papiere Ebner Nr. 10 - sehr unzuverlässig - oo Elisabeth v. Kühedorf, 1295-1300, dessen Vater Albert I 1251-1263 Schöffe oder Mitglied der Bürgervertretung war (unter Mitverwendung von MVGN 49/1959 S. 63).]
      Auch im Jahre 1344 erweist sich Kaiser Ludwig gegenüber Conrad III. huldvoll; am 9. 1. 1344 freit er ihn und seine Erben vor allen Gerichten und verleiht ihnen die Rechte der Stadt Nürnberg und am 8. 4. 1344 bestätigt er ihm den Erwerb von Forsthuben in Reichelsdorf, Eibach, Netzstall usw. [25..s.o.]. Im gleichen Jahre verkauft der Rat ihm und seinem Sohn Conrad IV. das Weiherhaus an dem Siechgraben, wo vorher nur ein Weiher war; sie dürfen bei dem Weiher eine Hofreite mit 100 Schuh Länge und 100 Schuh Breite bauen, damit ein bescheidener Mann darin sitzen kann, der den Weiher hütet; aber weder Pferde noch Schafe dürfen dort gehalten werden und aus dem Wald darf nur das zum Feuern benötigte Holz geholt werden [25..s.o.].. Am 22. 4. 1346 verkaufen Conrad III. und sein Sohn Conrad IV. für 72 lb. hl. an zwei Priester als Leibrecht mit gegenseitigem vollen Anspruchsrecht im Todesfall des einen von beiden näher bezeichnete Jahresgülten zur Walburgis-, Michels- und Aegidienmesse aus dem Eigengut zu Poppenreut bei dem Kammerstein (Lkr. Schwabach), auf dem der Oertel sitzt, und aus den Hofstätten zu Wnderpürge (wohl Unterbürg), auf denen der junge Reinmann, Hermann Nadler, Heinrich Winter und Kuntz Nadler hinter der Wnderpürge, Heintz Nadler, Leupold Geiger, Conrad Kyner, der Oerel (Oertel ?), Conrad Tolfuz und Heinrich Newirt sitzen; Zeugen der Beurkundung sind: Heinrich Haslacher, Kaplan zu St. Lorenz, und Hermann, Kaplan zu St. Johannes in Nürnberg; der junge Waldstromer verbindet sich in Ermangelung eines eigenen Siegels mit dem Siegel seines Vaters. Die vorstehende Urkunde wird am 4. 5. 1346 in einen Gerichtsbrief wörtlich eingefügt, den der Schultheiß Conrad Groß im Beisein der ehrsamen Herren Gramlieb Eseler und Marquard Ortlieb (+ 1340, 1326 -1337), oo N. Teufel, Schwester von Fritz und Philipp, Sohn des Jacob Ortlieb oo Margarete Weigel (oo II. Friedrich III. Behaim . [25..s.o.]. ausstellt. Der Landrichter zu Nürnberg, Conrad v. Asche, beurkundet am 24. 4. 1346, daß Conrad III. mit den ehrsamen geschworenen Bürgern (= Schöffen) Conrad Stromer vor den Predigern und Conrad Pilgrein von Neumarkt bezeugte, daß ihm Frau Kunigunt zu dem Gostenhof, des Heinrich Gostenhofers Witwe, verkauft hat: 2 Sümer lauteren Roggens und 2 lb. hl. zu der alten Gült aus dem vom Waldstromer zu Erbrecht rührenden Gostenhof, 5 Hofstätten bei dem äußeren Spitalertor inwendig der neuen Mauer, eine Hofstatt zu dem Gostenhof, worauf der Scherlein sitzt, und die Hofstatt, auf der Conrad Kieners Ziegelhütte steht; alle Hofstätten mit ihren Zubehörungen sollen nicht mehr zum Hof der Verkäuferin gehören; Bürgen für den Verkauf sind: der Verkäuferin Sohn Albrecht und ihre Schwäger Fritz Gostenhofer bei dem Spitalertor und Conrad d. A. Gostenhofer . [25..s.o.]. Conrad III. ist am 5. 1. 1347 Mitsiegler einer Urkunde des Ritters Heinrich v. Kornburg (auf seinem Siegel „Butigler") über einen Vergleich mit der Gräfin Anne und ihrem Gemahl, dem Grafen Emich v. Nassau, über die Gerichtsbarkeit und die Schenk- und Backgerechtsame sowie
      MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer; S. 20
      über die Mühlgerechtsame der Königsmühle in Komburg. Conrad III. Siegel: Im Dreiecksschild 2 schräg gekreuzte Streugabeln; Umschrift S(igillum) Chunradi Stromairi forstmagistri [25 s.o.]. Bei der letzwilligen Verfügung der Frau Alheid, Kellnerin des Ritters Conrad Groß, vor diesem als dem Schultheiß und vor den Schöffen am 14. 2. 1347 für ein Seelgerät bei den Barfüßerbrüdern wird vermerkt, daß sie hinsichtlich der Schenkungen im Einverständnis und unbeschadet der Rechte ihrer Erbherren Conrad Waldstromer und seines Sohnes Conrad handelt [25 s.o.]. Am 20. 3. 1347 bekennen die Brüder Fritz und Hans v. Fischbach („die Fischbecken"), daß Conrad III. und sein Sohn Conrad IV. „durch unsere libe und Freundschaft" für sie Selbstschuldner geworden sind für von den Juden „gewonnene" 400 lb. hl. und stellen den Waldstromern dafür als Sicherheit alle ihre Weiher mit Zubehörungen, die sie haben und die gelegen sind in und vor dem Wald bei der Straße nach Katzwang (die Pillenreuther Weiher), die ihr Erbe vom Reich sind, und auch das Dorf Eckenhaid (Lkr. Lauf), das sie vom Reich als Pfand haben, sowie den Hof „zu dem Almespach", der vom Burggrafen zu Lehen geht "). Am 22. und 23. 11. 1347 geben Conrad III. und sein Sohn Conrad IV., gesessen zu Nürnberg, dem Kloster St. Klara in Nürnberg für ihre Enkelin bzw. ihr Schwesterkind Elspet. Heinrich Pfinzings Tochter, Äcker und Wiesen. Zinslehen des R